Ben

Wer ist wer?

Es mag ungewöhnlich sein, daß wir bei einigen Mitgliedern unseres Teams deren Vereinszugehörigkeiten und außerberufliche Tätigkeiten angeben. Wir sind fest davon überzeugt, daß die Persönlichkeit eines Menschen nicht isoliert nach beruflichen oder privaten Aspekten beurteilt werden kann.

Wenn Sie von einem Anwalt unserer Kanzlei vertreten werden, vertritt Sie nicht nur der Absolvent einer juristischen Fakultät, sondern der Mensch als einzigartiges Individuum, geprägt durch eine Unmenge von Erfahrungen.

Wir finden, daß es etwas aussagt, wenn eine Mitarbeiterin in der Bundesliga spielt und in ihrer Freizeit eine Kindermannschaft im Feldhockey trainiert. Finden Sie nicht auch?

Betrüger

Wenn ein Anrufer behauptet, Sie hätten in einer Lotterie gewonnen und Sie auffordert Geld zu überweisen: Schmeißen Sie das Geld lieber in den Gulli, dann hören Sie es wenigstens klingeln. Ein Betrüger will an Ihr Geld!

Nein, der Betrüger wird nicht dadurch zum Gutmenschen, daß er behauptet, ein Mitarbeiter der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner zu sein.

Im Klartext: Wir haben mit derartigen Lotterien und Betrügereien nichts zu tun. Wir rufen Sie nicht an und erzählen Ihnen, Sie hätten gewonnen. (Ausnahme: Wir haben Ihren Rechtsstreit für Sie gewonnen) :-)

Strafmasstabellen Steuer

 

Strafmaßtabellen in den Bundesländern/OFD- bzw. Finanzamtsbezirken

Verkürzungsbeträge Berlin Bremen Chemnitz Cottbus Düsseldorf Erfurt Freiburg Frankfurt Hamburg
bis EUR Düsseldorf Essen Wuppertal
Anzahl der Tagessätze bis
1.000 linear je 500 € 4 bis 6 Tagessätze 15 10 10 linear je 500 € 4 bis 6 Tagessätze 10
1.500 20 15
2.250
2.500 25 20 20 20 25
3.000 30
3.500 35
4.000 40
4.750 45
5.000 30 40 40 25 40 10 50
5.500 50
7.000 60
7.500 60 60 60 30 75
9.000 70
10.000 60 80 80 80 50 80 60 100
11.000 80
12.500 100 90 90
13.500 90
15.000 100 90 120 100 75 100 125
18.750 110
20.000 120 120 160 120 100 120 90 150
22.500 180 130 130
25.000 130 180 150 200 140 125 140 175
27.000 140
30.000 150 240 160 150 160 120 185
33.500 linear je 500 € 4 bis 6 Tagessätze 160 linear je 500 € 4 bis 6 Tagessätze
35.000 220 280 180 180 195
36.000 170
37.500 200 300 190 190 200
39.000 180
40.000 260 320 200 200 200 180 205
42.000 190
45.000 200 360 220 225 220 215
48.000 210
50.000 220 360 230 240 360 240 225
55.000 250 250 240 230
63.000 260
66.000 270
69.000 280
70.000 284 284 245
72.000 290
75.000 300 280 290 290 360 250
78.000 310
81.000 320
84.000 330
85.000 311 311 260
87.000 340
90.000 350 326 326 265
98.000 360
100.000 320 340 340 275
125.000 340 360 360 300
140.000 360

 

andere Landstriche, andere Sitten:

 

Verkürzungsbeträge Hannover Karlsruhe Kiel Koblenz Köln Magdeburg München Münster Nürnberg Rostock Saarbrücken Stuttgart
bis EUR Anzahl der Tagessätze bis
1.000 bis 25.000 € je 150 € 1 Tagessatz
über 25.000 € 1 € Tagessatz
keine
„offiziellen”
Vorgaben
bis 25.000 € je 150 € 1 Tagessatz
über 25.000 € 1 € Tagessatz
1.500
2.250
2.500 12
3.000 10
3.500 20 20 25 10
4.000
4.750
5.000
5.500 30
7.000 40 40 40 50 30
7.500
9.000 60
10.000 60 60 75 60
11.000
12.500 80 80 100
13.500
15.000 90 90 90 125
18.750 90
20.000 100 100 150 90
22.500
25.000 120 130 200
27.000 120 130 250
30.000 180 140 160 300 120
33.500
35.000 180 200
36.000
37.500 311 190 180
39.000 10
40.000 326 200
42.000
45.000 340 220
48.000 360
50.000 30 240 240
55.000 250 280 240
63.000
66.000 60
69.000
70.000 284
72.000
75.000 290 360 360
78.000
81.000 90
84.000
85.000 311
87.000
90.000 120 360 360 326
98.000
100.000 340
125.000 360
140.000

Wolf im Westen – Wolf im Osten

[singlepic id=60 w=250 h=200 float=left]Es kommt offenbar darauf an, wo Sie einen Wolf strecken. In den alten oder in den neuen Bundesländern? Oder spielt es gar eine Rolle, ob Sie Jäger oder Polizist sind?

Wir berichteten letztes Jahr über einehn Jäger, dem seine Tierliebe zum Verhängnis wurde: Wolf und Recht

Der Mann wurde mit 50 Tagessätzen und der Einziehung seiner Waffe bestraft, da er einen tödlich verletzten Wolf mit einem gezielten Schuß von seinen Qualen erlösen wollte. Das Landgericht Lüneburg hat die Entscheidung bestätigt: LG Lüneburg v. 23.10.2010 – 29 Ns 16/10 –

In Brandenburg sieht man das anders. Auf der B 169 bei Sedlitz ist ein Leitwolf angefahren und schwer verletzt worden. Die von der Polizei herbeigerufenen Jäger wurden von den Beamten aufgefordert, das Tier von seinen Qualen zu erlösen. Als sie dieser Aufforderung nicht nachkamen, schließlich wollten sie nicht bestraft werden und ihren Jagdschein verlieren, griff ein Polizeibeamter zu seiner Dienstwaffe und tat das ethisch einzig Richtige: Ein Held!

Das setzte aber richtigerweise eine Diskussion in Gang.

Der Gnadenschuss für den Sender-Wolf Rolf aus einer Dienstwaffe der Polizei ist umstritten. Jäger behaupten, der Vollzugsbedienstete hätte den bei einem Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 169 bei Sedlitz schwer verletzten Rudelführer nicht töten dürfen. Jeder Weidmann stünde schon vor dem Kadi.
Quelle: Lausitzer Rundschau 21.01.2011

Unterstützung erhält unser Held von zuständiger Stelle aus dem Ministerium:

Das Naturschutzgesetz sieht einen Fall, wie den des verunfallten Wolfes Rolf konkret nicht vor. Trotzdem ist die Sachlage klar, so Ekkehard Kluge, zuständig für den Artenschutz im Brandenburger Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV).
Denn: Die Vorschriften des Tierschutzes bleiben in einem Sonderfall wie diesem unberührt, erläutert er. »Ist offensichtlich, dass ein Tier tödlich verletzt ist, darf ein Polizist als Amtsperson im Vollzug eigenständig die Entscheidung zum Gebrauch seiner Dienstwaffe treffen, um das Tier von unnötigen Leiden und Schmerzen zu befreien – auch wenn das Tier einen besonderen Schutz genießt«, sagt der Ministeriumsmitarbeiter. Die Ordnungshüter hätten an einem Unfallort diese besonderen Befugnisse, ohne dass dies für den Wolf speziell geregelt sein müsse.

Dem für die Polizei zuständigen Innenministerium ist bereits versichert worden, dass die Rechtmäßigkeit des Handelns des Vollzugsbediensteten nicht angezweifelt wird, erklärt Artenschutzexperte Ekkehard Kluge.
Quelle: Lausitzer Rundschau 12.02.2011
Hervorhebuungen durch den Verfasser

Nun studiere ich schon so lange Recht, auch das Jagdrecht, aber aus welchen Vorschriften sich wohl diese besonderen Befugnisse des Ordnungshüters am Unfallort ergeben, das weiß ich nicht. Wie immer: Ich lerne gerne dazu. Nutzen Sie die Kommentarfunktion und machen uns schlau.

Rechtswegverweigerung

Der Kollege Rolf Jürgen Franke hat auf seinem Blog Lichtenrader Notizen auf eine interessante Kleine Anfrage von Cornelia Seibeld (CDU) verwiesen:

„Der 31.12. kommt für die Berliner Gerichte offenbar immer wieder überraschend“

Wir haben am 21.01.2011 für einen Mandanten Klage beim Landgericht Berlin eingereicht. Der Schriftsatz endet mit den Sätzen:

Der Kläger muss davon ausgehen, dass die Beklagte keine Einwände gegen die Forderungen hat und lediglich die Zahlung verzögert, um dem Kläger zu schaden. In Vorgesprächen hat ein Beauftragter der Beklagten darauf verwiesen, dass der Vertragspartner de Klägers ruhig klagen könne, da auf einen vollstreckbaren Titel ca. zwei Jahre gewartet werden müsse.

Diesen Satz hat die Beklagte noch nicht gelesen. Denn die Klage ist ihr bisher nicht zugestellt worden. Die Eingangsregistratur des Gerichtes ist noch mit den Klagen vom Dezember beschäftigt.

Es handelt sich um ein offensichtliches Organsisationsverschulden der Justiz. Da nach den Geschäftsverteilungsplänen, die ich für einen eklatanten Verstoß gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter halte, nicht mehr der Name oder die Sache für die Verteilung auf die Kammern relevant ist, sondern die sogenannten Nummernkreise, kann nur eine Sache nach der anderen in das System eingepflegt werden, es können nicht mehrere Mitarbeiter gleichzeitig die Aktenzeichen vergeben.

In der Antwort der Justizsenatorin sieht das dann so aus:

2. Besteht beispielsweise eine Urlaubssperre für die betroffenen Mitarbeiter z. B. in der Eingangsregistratur?

Zu 2.: Es wurde keine Urlaubssperre für betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeordnet. Bei den Amtsgerichten besteht aufgrund der kurzen Bearbeitungszeiten kein Grund für Urlaubssperren. Beim Landgericht können die Bearbeitungszeiten durch Urlaubssperren oder ähnliche Maßnahmen nicht verkürzt werden. Eine eventuell auftretende längere Bearbeitungsdauer beruht auf dem verfassungsmäßigen Gebot des/der gesetzlichen Richters/Richterin. Innerhalb der vom Präsidium des Landgerichts beschlossenen Turnusringe kann jeweils nur eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter tätig werden. Die Bearbeitungsdauer hängt daher vor allem von der Größe der Turnusringe ab. Dies führt dazu, dass bei Klagen, die nach dem Geschäftsverteilungsplan zu einem großen Turnusring führen, eine Eintragung und damit die Vergabe eines Aktenzeichens länger dauern kann.

3. Geht der Senat davon aus, dass ein Zeitraum von knapp drei Wochen angemessen ist, um ein Aktenzeichen für eine Klage zu vergeben?

Zu 3.: Der Senat ist stets bemüht, die Bearbeitungszeiten möglichst zu verringern. Die Verzögerungen bei der Vergabe von Aktenzeichen beruhen nach den obigen Ausführungen auf dem Gebot des/der gesetzlichen Richters/Richterin und dem Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Berlin. Bei allen Bemühungen können angesichts der geschilderten technischen Vorgaben in Einzelfällen Verzögerungen nicht vermieden werden.Hervorhebung durch den Verfasser

Der Senat stellt ein untaugliches System zur Verfügung, die Präsidien schaffen Geschäftsverteilungspläne, deren Zuordnungen von keinem Menschen, nur noch von Computern, nachvollzogen werden können, es sitzt nur noch ein Mitarbeiter der Eingangsregistratur vor dem Eingabegerät. Das wird dann euphemistisch als Folge des verfassungsrechtlichen Gebotes des gesetzlichen Richters verkauft.

Mein Mandant wird Insolvenz anmelden müssen, da der Genealunternehmer nicht zahlt und bewußt die Sache verzögert. Morgen sind fünf Wochen um und die Klage ist noch nicht zugestellt.

Das ist Rechtsverweigerung!