Berlin ick liebe dir

[singlepic id=166 w=320 h=240 float=left]Meinen Sie, die auf dem Screenshot angegebene Telefaxnummer (Bild anklicken) sei u.a. dazu bestimmt, Mit der Direktion 2 des Polizeipräsidenten in Berlin Verbindung aufzunehmen, beispielsweise, um eine Strafanzeige zu erstatten?

Dummerchen!

Das ist der Telefaxanschluß desjenigen, der dort für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist; wo unsere per Telefax erstattete Strafanzeige geblieben ist, läßt sich nicht mehr aufklären. Wir möchten uns doch bitte zu dem für uns zuständigen Polizeiabschnitt begeben – das sind ja nur ein paar hundert Meter – oder aber die Internetwache nutzen. Bei mir hat der Anrufer den Eindruck hinterlassen „Wenn Du schon unbedingt eine Anzeige loswerden willst, schick sie bloß nicht mir!“ Eine ziemlich restriktive Auslegung von § 158 I StPO. Dabei würde er die Anzeige doch sowieso nur an das LKA 3 weiterleiten.

Wenn jemand nach dem 06.06.2011 Geschädigter eines Vorschuß-Betruges geworden ist, würden wir uns über eine Nachricht freuen. Vielleicht kann man ja den PolPräs in Anspruch nehmen.

Berlin: Sicheres Pflaster für Betrüger

Wir berichteten über eine neue Masche der Betrüger: Betrüger, von denen einige leider unseren guten Namen für ungute Zwecke ausnutzten.

Nachdem uns eine Anruferin mit konkreten Daten, beispielsweise der Telephonnummer, unter der der Betrüger erreicht werden konnte, versorgte, haben wir – ausgesprochen ungewöhnlich für einen Strafverteidiger in Berlin – Strafanzeige erstattet. Per Telefax ab an die Direktion 2 VB. Das war am 06.06.2011

Die Anrufe bei uns mehrten sich, ein Ende war nicht absehbar. Zeit für eine Nachfrage bei der Polizei, wie weit denn die Ermittlungen sind. Fehlanzeige! Die Anzeige findet sich nicht in POLIKS, dem Informationssystem der Berliner Polizei.

Und nun hören wir (aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen): Die Anzeige ist nicht verloren gegangen, mitnichten: Seit April ist die Zuständigkeit von den örtlichen Direktionen auf das Landeskriminalamt übergegangen, die ob der nunmehrigen Überlastung nicht ein noch aus wissen.

Wenn man also keine pressetauglichen Sachen, wie die Betrügereien um die Abbi-Bälle anzeigt, werden die Strafanzeigen in speziellen Auffangbehältern gesammelt.

Frage an die Zivilrechtler: Wenn jetzt noch ein Geschädigter, 89 Jahre alt, mit der Absicht seinem Enkel eine Freude zu machen, die Kosten für die Überführung des angeblich gewonnenen Autos vergeblich aufwendet: Hat er einen Schadensersatzanspruch gegen die öffentliche Hand? Denn dem Betrüger hätte man nun wirklich schnell das Handwerk legen können.

Mitten in Berlin

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Am Vorabend des 17. Juni springt mir diese Gedenktafel ins Auge.

1952 – Der Text der Gedenktafel entspricht dem Gedankengut der Machthaber.
– Ein Jahr später läßt das ZK auf die Bauarbeiter einprügeln, 48 Menschen werden standrechtlich hingerichtet, darunter 18 sowjetische Soldaten, die sich weigerten, auf die Demonstranten zu schießen. Der Volksaufstand wird beendet.

Was mag aber das Bezirksamt 1999 veranlaßt haben, diese Tafel zu erneuern?

Ist in den Köpfen immer noch nicht Art 1, Absatz 1, Satz 1 des Grundgesetzes angekommen?:

Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Anstatt dem Verfassungsauftrag zum Schutz der Grundrechte nachzukommen, wird eine Gedenktafel erneuert, die Menschen die Menschenwürde abspricht.

Diese Tafel muß entweder weg – oder bedarf einer Erläuterung am Ort ihrer Installation.

E-Justice

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Eine zeitgemäße Ausstattung der Justiz und der Anwaltschaft mit elektronischen Kommunikations- und Arbeitsmitteln ist zwingende Voraussetzung dafür, dass die Justiz mit dem rasanten Tempo der Digitalisierung und der damit verbundenen neuen Aufgabenstellungen schritthalten kann und Richter, Staats- und Rechtsanwälte ihre Aufgabe auch künftig sachgerecht und effektiv wahrnehmen können.
Quelle:VRiFG Ulrich Schwenkert, Sprecher des Arbeitskreises E-Justice im Xinnovations e.V.

Am Dienstag, den 20.09.2011 findet in der Humboldt-Uni das Forum E-Justice im Rahmen der diesjährigen Xinnovations 19.-21.09. (Programm) statt. Nicht nur für den IT-affinen Anwalt ein interessantes Zusammentreffen mit Wirtschaft, Forschung und Justiz.

Als Beiratsmitglied mache ich aus Überzeugung Werbung für diese Veranstaltung. Wir sehen uns.

Breite Ausbildung

[singlepic id=163 w=320 h=240 float=left]Wir bilden keine Fachidioten aus. Auch eine Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellten kann bei uns mit Messer und Gabel und Hammer und Schraubendreher umgehen.

Im Ausbildungsrahmenplan fällt das unter Lfd.Nr. 2 e)

Betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel fachgerecht handhaben sowie wirtschaftlich und umweltgerecht einsetzen.