Na endlich

1. § 113 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird das Wort „zwei“ durch das Wort
„drei“ ersetzt.
Quelle: Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Nun kann also derjenige, der einem Vollstreckungsbeamten Widerstand leistet, beispielsweise durch Verriegeln der Fahrzeugtür von innen (OLG Düsseldorf, NZV 1996, 458 [459]), mit drei Jahren Freiheistsstrafe statt mit der bisherigen Höchststrafe von zwei Jahren bestraft werden.

RiOLG a.D. Burhoff weist in seinem Beitrag auf die Entstehungsgeschichte der Änderung hin:

Zur Begründung seines Anliegens führte der Bundesrat damals aus, dass vor dem Hintergrund einer in den letzten Jahren festzustellenden Zunahme von tätlichen Angriffen gegen Polizeibeamte der strafrechtliche Schutz staatlicher Vollstreckungshandlungen aus Sicht der Länder nicht mehr ausreichend gewährleistet ist. Insbesondere wies er darauf hin, dass die Fälle des Widerstands gegen die Staatsgewalt innerhalb der letzten zehn Jahre bundesweit um ca. 31 Prozent zugenommen haben.
Quelle: Burhoff

Bloß keine Rechtstatsachenforschung betreiben! Bloß nicht die Forschungsergebnisse zur Abschreckungswirkung der Strafhöhe berücksichtigen. Bloß nicht in die Polizeiliche Kriminalstatistik gucken:

Die Zahl der Fälle von Widerstandshandlungen gegen die Staatsgewalt war 2010 rückläufig. Gegenüber dem Vorjahr konnte ein Rückgang um 11,3 Prozent auf 23.372 Fälle, bei den darin enthaltenen Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte um 12,5 Prozent auf 22.223 Fälle, verzeichnet werden. Seit 2010 werden Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte differenziert danach erfasst, ob sie sich gegen Polizeivollzugsbeamte oder sonstige Vollstreckungsbeamte richten. Dies erbrachte den Nachweis, dass in 96,7 Prozent dieser Fälle (21.498 Fälle) Polizeivollzugsbeamte von den Widerstandshandlungen betroffen waren.Die PKS in der gegenwärtigen Fassung erlaubt nur eingeschränkt statistische Aussagen zur Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte; dies gilt vor allem insoweit, als im Falle einer Widerstandshandlung, die gleichzeitig den Tatbestand einer Körperverletzung oder eines Tötungsdelikts erfüllt, nur die letztgenannte schwerwiegendere Tat, in diesem Fall aber ohne spezifische Zuordnung zur Opfergruppe „Polizeivollzugsbeamter“, statistisch erfasst wird. Um noch differenziertere Aussagen zu erhalten, wird für das Jahr 2010 erstmals ein bundesweites Lagebild zum Thema Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte erstellt. Es ist zusätzlich geplant, ab dem Berichtsjahr 2011 Opfergruppen differenziert abzubilden und so auch Polizeivollzugsbeamte als Opfer von Gewaltkriminalität gesondert auszuweisen.

Quelle: PKS 2010

Was machen wir bloß, wenn die Taten trotz der Strafrahmenerhöhung wieder zunehmen? Wir ändern die Statistik!

Völkerrechtssubjekt Heiliger Stuhl

Da hat er den Trick des Bundestagspräsidenten durchkreuzt.

meinte Gysi unter Hinweis auf den Bundestagspräsidenten, der den Papst als Staatsoberhaupt eingeladen habe. Benedikt XVI begann die Rede so:

Aber die Einladung zu dieser Rede gilt mir als Papst, als Bischof von Rom, der die oberste Verantwortung für die katholische Christenheit trägt. Sie anerkennen damit die Rolle, die dem Heiligen Stuhl als Partner innerhalb der Völker- und Staatengemeinschaft zukommt. Von dieser meiner internationalen Verantwortung her möchte ich Ihnen einige Gedanken über die Grundlagen des freiheitlichen Rechtsstaats vorlegen.

Das ist nun einmal Völkerrecht, Herr Gysi. Gut beschrieben findet man es auf Wikipedia:

Der Heilige Stuhl (lateinisch Sancta Sedes; auch Apostolischer Stuhl genannt) ist das Völkerrechtssubjekt des Papstes als Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche allein oder zusammen mit den Einrichtungen der römischen Kurie.

Als solches ist der Heilige Stuhl (und nicht etwa der Vatikanstaat) Mitglied oder Beobachter in verschiedenen internationalen Organisationen; bei den Vereinten Nationen ist der Heilige Stuhl als permanenter Beobachter zugelassen. Mit der Reform der Vereinten Nationen von 2004 haben die Mitgliedsstaaten dem Heiligen Stuhl in der UN-Vollversammlung mehr Rechte zugestanden.

Wer nicht hören will …

Wie erkennt man, was recht ist?
Benedict XVI

begibt sich der Teilhabe.

Es macht betroffen, daß Abgeordnete des Deutschen Bundestages sich weigern zuzuhören.

Interessant die Stellungnahme Gysis, der kritisierte, dass der Papst zwei Themen ausgelassen habe: Krieg und Frieden sowie die zunehmende Armut und den wachsenden Reichtum; die Positionen des Papstes hierzu sind allerdings hinlänglich bekannt.

Im Kontext der Rede interessiert mich allerdings Gysis Antwort auf die Frage:

Gibt es auch für den Nicht-Gläubigen einen Maßstab, um Recht von Unrecht zu unterscheiden?

Aber einen solchen Diskurs kann man nur mit Menschen führen, die zuhören können. Gysi jedenfalls war dabei. Mancher „Ikone“ Ströbele verließ den Saal nach ein paar Minuten.

Programmtip Berlin – Dienstag 20.09.2011

Im Senatssaal der altehrwürdigen Humboldtuni findet wieder die Xinnovations statt; das Forum

E-Justice

Fortschritt oder Stillstand?

Anwaltschaft und Justiz im Zeitalter digitalen Wandels

 

08:30 Registrierung
09:00 Begrüßung durch den Veranstalter
09:10 Grußwort E-Justice in Berlin – ein Update RA Michael Rudnicki, Beauftragter des Vorstands der RAK Berlin für Informationstechnologie
09:20 Grußwort
Berliner Anwaltsverein e.V.
RAin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff, Vorstand Berliner Anwaltsverein e.V.
09:30 Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Aktenführung – die Bausteine für eine zukunftsfähige, moderne Justiz
Dr. Wilfried Bernhardt, Staatssekretär Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa
10:00 Elektronische Versicherungskommunikation – Fluch oder Segen?
Oliver von Ameln, adesso AG
RA Georg-Friedrich Klusemann, Jurasoft AG
10:45 Pause
11:00 Elektronische Justizkommunikation aus dem Dokumentenmanagementsystem des Anwalts und aus der Sicht der Justiz
RAin Andrea Brandenburg, RA-MICRO Software GmbH
RA Lutz Krüger, RA-MICRO Software GmbH und
Manuela Menelao, Senatsverwaltung für Justiz
11:45 Mobiles Arbeiten / TouchApps für Anwälte – Neue Techniken für die Kanzlei mit Smartphones, Tablets und Cloud Computing
RA Oliver Doogs und
RA Georg-Friedrich Klusemann, Jurasoft AG
12:30 Die elektronische Gerichtsakte mit papierloser Zustellung
Holger Bogs, Ass. jur., AM-SoFT IT-Systeme
12:50 Lunch
14:00 Organisation der elektronischen Kanzlei
Ulrike George, Rechtsanwalts-/ Notariatsbürovorsteherin
15:00 Wettbewerb im Rechtsberatungsmarkt und Datenschutz
RAin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff, Kanzlei Auer
15:20 Cloud Computing
Prof. Johann-Christoph Freytag, Ph.D. Humboldt-Universität zu Berlin
15:50 Pause
16:10 Wissen Sie, welches Gesetz mit welchen anderen Gesetzen in Verbindung steht?
Prof. Dr. Ing. Robert Tolksdorf, Freie Universität Berlin
16:40 Flying Talk zur Agenda 2010 – wo stehen wir heute?
VRiBVerwG Prof. Dr. Uwe Berlit, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht
Ministerialrat Holger Radke, Justizministerium Baden-Württemberg
RA Lutz Diwell, Staatssekretär a.D.
18:00 Empfang

Anwalts-Saftware

Der Rechtsnachfolger unseres „Anwaltsprogramms“ stellt sich vor und ein neues Produkt in Aussicht:

entwickeln wir derzeit die erste, echte Anwaltssoftware für den deutschen Markt Hervorhebungen im Original

Sacht mal: Wofür bezahlen wir eigentlich bisher? Marktführer mit nicht echter Anwalssoftware?