Das mußte mir ja irgendwann einmal passieren! Wenn man als Berliner mit der StA Landshut korresponiert, hat man vieles gemein, aber nicht die Sprache.
Ich schrieb:
beantrage ich,
mir erneut Akteneinsicht zu gewähren und zu gestatten, die vollständige Kopie der Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft XY zum Aktenzeichen … weiterzuleiten, die unter diesem Aktenzeichen ein Ermittlungsverfahren gegen den Ermittlungsführer des hiesigen Verfahrens führt.
Es imponiert unangenehm, dass die Staatsanwaltschaft Landshut nicht auf erstes Anfordern die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft XY übersendet und für den Fall, dass die Akten derzeit nicht entbehrlich sind, nicht Duplo-Akten an die Staatsanwaltschaft übermittelt.
Prompt wird mir mitgeteilt, daß mittlerweile die Hilfsakten an die StA XY übersandt wurden. Dem entnehme ich messerscharf, daß keiner meiner beiden Anträge beschieden wurde und schrieb:
sind meine Anträge vom 29.08.2011 damit nicht beschieden. Ich beantrage, mir unverzüglich Akteneinsicht zu gewähren und zu gestatten, die noch zu erstellenden Kopien an die Staatsanwaltschaft XY weiterzuleiten.
Antwort:
Es wird mitgeteilt, dass die Hilfsakten gerade an die StA XY versandt wurden. Sollte nach Rückkunft derselben immer noch Akteneinsicht erwünscht sein, wird um enstprechende Mitteilung gebeten. Eine Weiterleitung an die StA XY dürfte sich damit allerdings erübrigen.
Nachdem ich nun die Antwort auf die Dienstaufsichtsbeschwerde kenne, weiß ich, daß der Leitende in Landshut in diesem Verhalten kein dienstliches Fehlverhalten erkennen kann. Mein Antrag durfte so verstanden werden, daß mir vor allem an einer Übersendung der Akte an die StA XY gelegen sei.
Auch der Herr Leitende meint, die Anträge seien auslegungsfähig.
Ich habe daraus gelernt und hoffe, dafür nicht allzuviel Spott zu erlangen:
- Anträge werden numeriert!
- Nach Möglichkeit nur Drei-Wort-Sätze in der Reihenfolge Subjekt, Prädikat, Objekt verwenden.