Waffensteuer in Bremen
/0 Kommentare/in Deutsches Waffenrecht, Hauspostille/von Andreas JedeDie Fraktionen der SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN haben einen Antrag in die Bremische Bürgerschaft eingebracht:
Waffenbesitz minimieren und Waffenbesitzsteuer in Bremen einführen
Quelle: DrS: 18/206 v.18.01.2012
300 € pro Jahr und Waffe. Ohne Hemmungen wollen die Fraktionen das Steuerrecht zur Durchsetzung ihrer Idelologie mißbrauchen.
Gutachten, wonach diese Waffensteuer rechtlich unzulässig wäre, sind hinreichend bekannt und veröffentlicht, z.B.Gutachten Dietlein. Gegenargumente sind nicht zu finden.
Dem Interessierten sei der obige Link auf den Antrag und das Gutachten empfohlen und zur Meinungsbildung und -Äußerung auch die Petition zur Bremischen Bürgerschaft.
Dort kann auch der Nichtbremer die Petition unterstützen und die Diskussion verfolgen. Wenn jemand einen substantiellen Hinweis zur Verteidigung des Antrages entdeckt, bin ich für eine Verlinkung im Kommentar zu Dank verbunden.
Ignoranz der Macht
/2 Kommentare/in Hauspostille/von Andreas JedeDie Staatsanwaltschaft gewährt Akteneinsicht und verletzt damit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Beschuldigten. Sie hat den Beschuldigten nicht – wie vom BVerfG seit geraumer Zeit gefordert – zuvor angehört. Da wir Wiederholungen vermeiden wollten, beantragten wir beim Gericht festzustellen, daß das rechtswidrig war. Die Staatsanwaltschaft behauptet, die von uns zitierten Entscheidungen beträfen andere Sachverhalte und bleibt bei ihrer Rechtsauffassung.
Monatelang passiert nichts.
Das Gericht beschließt, unseren Antrag zurückzuweisen. Die Begründung bezieht sich auf die Tatsache, daß die Akteneinsicht einem Nebenklageberechtigten gewährt wurde.
Wir gehen in die Beschwerde mit einer ausführlichen (wie wir meinen- überzeugenden) Begründung. Ja, ich weiß, daß das Gericht den Nichtabhilfebeschluß nicht begründen muß! Trotz mehrerer Nachfragen wird die Drei-Tage-Frist um ein Mehrfaches überzogen, eine Vorlage an das OLG erfolgt nicht.
Heute ist Post da. Haben die zuviel vom Notfallkoffer injiziert, nicht mehr das Recht zählt, sondern Gegnerdenken?
… wenn es nicht so wichtig für mich wäre, würde ich darüber lachen …
schrieb Mandant.
Ja, denkt denn keiner?
/3 Kommentare/in Deutsches Waffenrecht, Hauspostille/von Andreas JedeSchon wieder diese Idiosynkrasie der „Gutmenschen“. Ich hatte lange darauf gewartet: Gesetzentwurf Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Waffengesetzes: „Schutz vor Gefahren für Leib und Leben durch kriegswaffenähnliche halbautomatische Schusswaffen“.
Das formulierte Problem:
Der menschenverachtende[1. Ich sinniere, ob es menschenrechtlich konforme Massenmorde gibt?] Massenmord auf der Insel Utøya im Sommer 2011 hat auf brutale Weise vor Augen geführt, welches Unheil mit halbautomatischen Schusswaffen, die vollautomatischen Kriegswaffen nachgebaut sind, im Falle eines Missbrauchs angerichtet werden kann…
Schon dieser erste Satz macht mich über das Verbrechen hinaus betroffen: Es soll der Nachbau sein, dessen Mißbrauch Unheil angerichtet hat? Nicht der Mißbrauch einer Waffe, das Unrecht liegt im Mißbrauch eines Nachbaus? Wäre es nach Ansicht der Verfasser nicht zu dem Verbrechen gekommen, wenn der Täter mit einer halbautomatischen Waffe geschossen hätte, die nicht einer Kriegswaffe nachgebaut wurde?
Die kennen nicht einmal den Kontext der Gesetze, die sie ändern wollen! Kriegswaffen sind nach der Gesetzesdefinition von § 1 KrWaffKG die in der Anlage aufgeführten Gegenstände, zu denen halbautomatische Gewehre gehören:
- 29.
- a) …
- b) …
- c) vollautomatische Gewehre, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,
- d) halbautomatische Gewehre mit Ausnahme derjenigen, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, und der Jagd- und Sportgewehre
Schauen wir uns den Gesetzestext (Anlage 1 – Begriffsbestimmungen – an:
- 1.6
Anscheinswaffen
Anscheinswaffen sind
- 1.6.1 Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,
- 1.6.2 Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder
- 1.6.3 unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.
Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach den jeweiligen Umständen auch für einen Laien nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.[2. Fett gedruckter Text ist die Einfügung gem. Entwurf, gestrichener Text der zu streichende]
Eine Verbesserung kann ich nicht erkennen. Ganz im Gegenteil. Jetzt soll der Richter auch noch den Laienmaßstab anwenden. Wo nimmt er den her? Das soll eine hinreichend konkrete Anweisung sein, die u.U. zu einer erheblichen Strafe führt? Schämt Euch!
Aber es wird noch besser (Anlage 2 – Waffenliste -:
Abschnitt 1
Verbotene WaffenDer Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
- 1.1 Waffen (§ 1 Abs. 2),
mit Ausnahme halbautomatischer tragbarer Schusswaffen, die in der Anlage zum Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (Kriegswaffenliste) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. November 1990 (BGBl. I S. 2506) oder deren Änderungen aufgeführt sind, nach Verlust der Kriegswaffeneigenschaft;- 1.2 Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 nach den Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 und deren Zubehör nach Nummer 1.2.4, die
- 1.2.1.1 Vollautomaten im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.2 oder
- 1.2.1.2 Vorderschaftrepetierflinten, bei denen anstelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff vorhanden ist oder die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform weniger als 95 cm oder die Lauflänge weniger als 45 cm beträgt, sind;
- 1.2.1.3 1.2.1.3 die Halbautomaten sind und in ihrer äußeren Form einer vollautomatischen Kriegswaffe, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, überwiegend nachgebildet sind oder in sonstiger Weise den Anschein einer solchen Waffe hervorrufen;
- 1.2.2 ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind (z. B. Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre, Taschenlampenpistolen);
Da werden die Zirkelbezüge immer interessanter. Nun soll also die Unterscheidung zwischen Vollautomat und Halbautomat nicht mehr reichen, wenn der Halbautomat auch nur wie ein Vollautomat aussieht, soll er verboten sein. Seit wann ist das Aussehen, insbesondere hier bei der Differenzierung Vollautomat – Halbautomat relevant? Und dieses Verbrechen wird nun noch ausgeschlachtet, die Opfer verhöhnt. Dieses Gesetz hätte die Tat nicht verhindert, nicht geringeres Unrecht erzeugt.
Und nun sollen auf einmal wieder heimlich ungezählte legale Waffen zu verbotenen Waffen werden, die Amnestie ist begrenzt auf ca. 5 Monate. Und keiner wird wissen, ob die Waffe in seinem Schrank einer Kriegswaffe überwiegend nachgebildet ist oder in sonstiger Weise den Anschein einer solchen Waffe hervorruft. Auf den Punkt gebracht: Wann sieht ein Halbautomat wie ein Vollautomat aus? Wann sieht er zwar nicht so aus, ruft aber den Anschein hervor, ein Vollautomat zu sein.
Nicht etwa, daß die Waffenbehörden in der Lage wären, die Waffenbesitzer zu informieren. Nicht etwa, daß es auch nur unter Sachverständigen Einigkeit über den Anschein gäbe. Ich kann mir schon meine Lichtbildvorlage an den Sachverständigen vorstellen, in dem ich ihn befrage, ob es sich um einen Vollautomaten oder Halbautomaten handele. Über die Einsendung von Bildern für eine solche Mappe würde ich mich sehr freuen.
Achtung: Alemanne am Telefon
/0 Kommentare/in Editor's Choice, Hauspostille/von Andreas JedeSeit über dreißig Jahren bin ich nun wieder in Berlin, habe mir aber das auch im Alemannischen Sprachraum übliche „Grüß Gott“ erhalten. Am Telefon entsteht dann manchesmal so oder so ähnlich ein Gespräch:
- Rechtsanwalt Andreas Jede, Grüß Gott.
- Wenn ich ihn treff!
- Oh! … Pause … Hatten Sie Deutsch als Leistungskurs?
- Nee, wieso?
- Das ist kein Imperativ, sondern ein Optativ[1]]
- Wie bitte?[2]
- Es ist eine Wunschform, grammatisch im Konjuktiv Präsens – im Sinne von „Gott möge Dich segnen“
- Dann müßte es doch aber „Gott Grüß“ heißen?“[3]
- Da ist sich die Sprachforschung wohl nicht ganz sicher. Man vermutet, daß es mit der Mission irischer Mönche in Süddeutschland zu tun hat, da der Gruß nur in deren früherem Missionsgebiet üblich ist. Im Irischen wird das Subjekt grundsätzlich hinter das Verb gesetzt, also „Grüß Gott“ [4].
- Es gibt dazu auch interessante Karten[5], welcher Gruß in Deutschland wo gebräuchlich ist, südlich der Linie Stuttgart – Würzburg – Hof ist das „Grüß Gott“ und seine Abwandlungen wie „Gruezi“, „Grüß Euch“, etc., üblich.
- Na ja, gut. Aber wie soll „Er“ mich denn grüßen?
- Das ist einfach eine sehr alte Segensformel, die wohl auf Aarons Segen 4. Mose 6, 22ff zurückgeht:
- In Grimms Wörterbuch heißt es dazu „gott als die menschen grüszend erscheint dem lat. dominus tecum entsprechend in der heute in Süddeutschland weit verbreiteten gruszformel: gott grüsze dich, grüsz gott usw., d. h. gott sei dir wohl, helfe dir“[6]
- Damit will ich aber nichts am Hut haben!
- Das muß man auch nicht. „Wenn in Bayern auch der hartgesottenste Atheist seinen Mitmenschen mit einem “ Grüß Gott “ begegnet, kann man dies unter Brauchtum jenseits von Bekenntniszwang buchen, ähnlich wie das Kreuz um den Hals mancher ungläubigen Schönen. „[7]
- Andere Länder, andere Sitten.
- Ja, da wo ich sozialisiert wurde, feiert man die alte Fasnet (oder auch Burefasnet = Bauernfastnacht) Samschtig und Sundig (am Samstag und Sonntag) nach Aschermitwoch, dieses Jahr am 25. und 26. Februar und verhöhnt den neuen Fasnet- Termin[8] als Pfaffen-Fasnet.
- Worum gings eigentlich?
- Ja, ich hab‘ da ‚mal ne Frage!
- Sobald Sie unser Mandant sind, habe ich mit der Beantwortung von Fragen am Telefon keine Probleme. Falls Sie nicht vorbeikommen möchten, bietet sich unsere gebührenpflichtige Rufnummer 09001/ RA 4 YOU = 09001/ 72 4 968 (2,99€/Min aus dem Festnetz; ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen) für Auskünfte an.
- Ach, so wichtig ist es doch nicht. Wiedersehen!
- Ich danke Ihnen für die Idee zu einem Beitrag auf unseren Blog, Helau!
Beitrag zum Karneval Fasching Fasnet
- [1]O.K. manchmal will ich einfach ein A… sein :-)↩
- [2]Na bitte, es geht doch!↩
- [3]Au, der Mann kann doch Grammatik ;-)↩
- [4]Wiki Grüß Gott↩
- [5]Atlas zur deutschen Alltagssprache↩
- [6]Das Deutsche Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm↩
- [7]Lutz Lemhöfer, Zeit 1995↩
- [8]Konzil von Benevent 1091↩
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