Wo war es? Und wann?
Belehrung des Zeugen im Strafverfahren:
Das wäre doch was für die neue Kronzeugenregelung?
Kleine Hilfe für die Strafverteidiger: Fundstelle bei Vargha, Die Vertheidigung in Strafsachen (Wien 1879), S.10
Belehrung des Zeugen im Strafverfahren:
Das wäre doch was für die neue Kronzeugenregelung?
Kleine Hilfe für die Strafverteidiger: Fundstelle bei Vargha, Die Vertheidigung in Strafsachen (Wien 1879), S.10
„Nur wer blind ist oder die rechte Bildschirmseite einfach ignoriert, kann diesen Kostenhinweis nicht wahrnehmen.“
Die Verteidigung begrüßt die Zulassung der Anklage im „Abo-Fallen-Verfahren“ durch das Landgericht Darmstadt.
Das Landgericht hat die Anklage der Staatsanwaltschaft v. 28.04.2011 mit Beschluß v. 26.03.2012 zugelassen.
Die Verteidigung hat nun Gelegenheit, den in den Medien, insbesondere den Internetmedien, erhobenen Vorwürfen in öffentlicher Verhandlung entgegenzutreten und damit auch gehört zu werden.
Dieses Strafverfahren ist hochpolitisch, bundesweit abgestimmt und letztlich das Ergebnis tausender von Strafanzeigen, zu denen u.a. in Internetforen aufgerufen wurde.
Dieses Verfahren ist einmalig. Während in anderen Verfahren eine Manipulation der Webseiten Gegenstand der Verhandlungen ist, ist dies in diesem Verfahren nicht der Fall. Die Task-Force „ZIT“ der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, die die Anklageschrift verfaßt hat, wirft den Angeklagten als zentralem Anklagepunkt vor, daß der nachfolgend beispielsweise wiedergegebene Kostenhinweis nicht bereits auf der ersten Ebene der Website, sondern erst auf der dritten Ebene erfolgte:
Beispielhaft für die in den Publikationen verschwiegenen Urteile sei aus der Entscheidung des AG Aschaffenburg – 126 C 2528/09 – vom 30.06.2010 zitert:
„Zum anderen ist auf der entsprechenden Internet-Seite der Beklagten klar und deutlich der Hinweis auf die Kostenpflicht angebracht. Nur wer blind ist oder die rechte Bildschirmseite einfach ignoriert, kann diesen Kostenhinweis nicht wahrnehmen.“
Da ist es nicht ohne Tragik, daß der Richter am Amtsgericht Marburg, Thomas Drengenberg, in der Entscheidung v. 08.02.2010 – 91 C 981/09, die u.a. in Internetforen als „Beleg“ für die Rechtswidrigkeit beworben wird, dieses anders „sah“: Er ist seit mehr als 25 Jahren „komplett blind“.
Die Öffentlichkeit wird sich auch darüber ein Bild machen können, daß bundesweit zahllose staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren von den zuständigen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten mit der Begründung eingestellt wurden, daß ein strafbares Verhalten nicht zu erkennen ist.
Das angerufene Gericht wird auch über diese Staatsanwälte „zu Gericht sitzen“ und entscheiden müssen, ob den Angeklagten angesichts dieser Entscheidungen ein Vorwurf gemacht werden kann.
Die Staatsanwaltschaft wird erklären müssen, warum ihre Rechtsmeinung den Entscheidungen der für Wettbewerbssachen zuständigen Zivilkammern der Landgerichte überlegen sein soll, die die Gestaltung der Webseiten auf die diversen Anträge der Verbraucherschutzverbände hin überprüften.
Gesetz und Rechtsprechung sind eindeutig: Der Ermittlungsrichter hat den Antrag der Staatsanwaltschaft sorgfältig zu prüfen und selbst zu entscheiden. Das macht manchesmal viel Arbeit.
Vor mir liegt eine Akte mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, einen Arrest über mehrere Millionen Euro anzuordnen.
Soweit eine Aufstellung über die Auswertung der Datenbank gewünscht wird, kann diese
elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Ein Ausdruck unterblieb bislang, weil es sich
dabei um mindestens 750 Seiten (je nach Layout) handelt.An das Amtsgericht XY (Ermittlungsrichter)
urschriftlich mit Sonderband „Vermögensabschöpfung“ und Hilfsakte
mit dem Antrag,
Beschluss gemäß beiliegender Anlage zu erlassen und die Überstücke auszufertigen.
Die beiliegende Anlage ist ein Entwurf mit dem Briefkopf des Amtsgerichtes mit Landeswappen und Pipapo.
Selbst die Unterschriftsleiste ist vorbereitet. Er muß nur noch unterschreiben, der fleißige Richter!
Chapeau! Der Richter war fleißig und hat sich vor einer Auseinandersetzung mit der Staatsanwaltschaft nicht gescheut.
Er blieb seinem Auftrag treu und unabhängig und wollte die Unterlagen sehen. Der Kollege Hoenig beschrieb vor ein paar Jahren das genaue Gegenteil: Oberfaule Richter, was sich nach meiner Einschätzung durchgesetzt hat.
Es ist eine Unsitte! Vielleicht sollten wir Verteidiger mal die gewünschte Entscheidung auf dem Briefkopf der Gerichte einreichen? Führt sicherlich zu einem Verfahren wegen unberechtigter Nutzung des Wappens …
Immer wenn ich dieses Werk sehe (Justitia, 1983, Ludmilla Seefried-Matejkowa) komme ich ins Grübeln.
Wie viel Einfluß habe ich auf die Hand, die die Käfige freigibt? Direkt unter dem Kunstwerk ist die Eingangskontrolle. Die kleine rote Karte habe ich mit den Richtern und Staatsanwälten gemein. Im Saal eint uns die Farbe der Robe, deren Besatz jedoch die Funktionen unterscheidet.
Ich möchte nicht mit ihnen tauschen!
Verteidiger, welch eine wundervolle Berufung! Ich bin nur an Gesetz und Recht gebunden, nicht an Weisungen. Ich bin unabhängig und habe die gewaltige Klaviatur der Strafprozeßordnung im Koffer; Zugang zu Datenbanken, moderne Hilfsmittel, von denen mancher Richter und Staatsanwalt nur träumen kann oder aus eigener Tasche bezahlt.
Eine faire Entscheidung nach hartem Kampf. Welch eine Freude! Der Käfig gibt den Mandanten frei. Die ungerechten Entscheidungen zu Gunsten meiner Mandanten erstaunen mich manchesmal, die ungerechten Entscheidungen zu Lasten der Mandanten sind schwer erträglich – hatten die Hände die Gicht?
Unter Führung der Ministerialdirektorin Bettina Limpberg (Baden-Württemberg) sowie der Justizstaatssekretäre Dr. Rudolf Kriszeleit (Hessen) und Dr. Wilfried Bernhardt (Sachsen) wurde von einer Arbeitsgruppe verschiedener Bundesländer ein Gesetzesentwurf zur Stärkung des Elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Fallbearbeitung erarbeitet. Das Gesetz, das über den Bundesrat eingebracht wird, soll künftig wesentlicher Baustein auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen und modernen Justiz sein.
Den Entwurf des Gesetzes finden Sie hier: Bundesratsinitiative
Ziemlich starker Tobak. Anwälte werden verpflichtet – aber Öffnungsklauseln für Bundesländer, Empfangsbekenntnis mit Zugangsfiktion, Strafgelder für Telefax-Sendungen.
Wo der Nutzen nicht offensichtlich ist und die Behörden auf Trab gebracht werden sollen, muß halt eine Verpflichtung für die Nutzer her. Wir nutzen den elektronischen Rechtsverkehr, sehen einen Nutzen für unsere Mandanten und uns. Wir haben seitdem nicht ein einziges Mal erlebt, daß die Gerichte unser Postfach genutzt haben. Auch nicht als Antwort auf unseren elektronisch übermittelten Schriftverkehr.
Ein anderes Beispiel: Der Gesetzentwurf enthält die Einführung eines Schutzschriftenregisters. Nur: Das gibt es schon seit 2007. Es wird allerdings nur von einem Bruchteil der Gerichte genutzt; die Zahl der Gerichte, die sich zum Abruf verpflichtet haben, ist gering. Dabei unterliegt dies dem Organisationsrecht und könnte in jedem Bezirk par Ordre du Mufti angeordnet werden. Selbst zu solch einfachen Anordnungen ist die Politik nicht in der Lage – ein Gesetz muß es schon sein.
Die Piratenpartei hat einen Referentenentwurf aus dem Bundesministerium des Innern geleakt: Referentenentwurf.
Verteterinnen des BMI waren auch auf der Veranstaltung in der Saarländischen Vertretung.
Wir betrachten die Bundesratsinitiative als vorweggenommene Stellungnahme zum Gesetzentwurf E-Government
Eine Einbeziehung der Anwaltschaft in die Entwicklung der Gesetzentwürfe findet nach meiner Kenntnis nicht statt. Die Entwürfe werden den Verbänden übermittelt und mit der typischen für ehrenamtliche Vetreter zu kurzen Stellungnahmefrist übersandt. Die Stellungnahmen gehen dann mit ein wenig Glück in die Überlegungen ein. Ich habe den Eindruck, sie werden nur als Makulatur gesehen.
Nun, ich nehme Wetten entgegen: Die Gesetzentwürfe werden der Diskontinuität anheimfallen.
Dr. Schmitz & Partner
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max. 42 Cent/Min Mobilfunk