OLG Bamberg schützt die freie Anwaltswahl

Die Rechtsanwaltskammer München hatte die HUK-Coburg auf Unterlassung in Anspruch genommen und war in erster Instanz unterlegen.

Das OLG Bamberg ( Az. 3 U 236/11) hat gestern das Urteil des LG Bamberg abgeändert und der HUK verboten, von den Versicherungsnehmern eine höhere Selbstbeteiligung bei späteren Schadensfällen zu verlangen, wenn im aktuell gemeldeten Schadensfall nicht eine vom Versicherer empfohlene Kanzlei , sondern ein vom Versicherungsnehmer selbst gewählter Anwalt mandatiert wird.

Ich habe mich immer gewundert, daß da nicht die Versicherten oder die Verbraucherschutzverbände auf die Straße gegangen sind.

Fast jeder Mandant will wohl den unabhängigen Anwalt, siehe die Charta der Rechte des Mandanten[1], und schreit nicht auf, wenn er zu einem Anwalt geschickt wird, der durch spezielle Honorarverträge an die Versicherer gebunden ist? „Wes Brot ich eß, …“

Er weiß es wohl in der Regel nicht und denkt über den „Super-Service“ der Versicherung nicht nach.

  1. [1]Verabschiedet auf der 90. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer

Leistungsschutzrecht für Verlage

Der Kollege Stadler setzt sich in seinem Beitrag Leistungsschutzrecht: Was ist von den “Fakten und Argumenten” des BDZV zu halten? mit den „Fakten und Argumenten“ des BDZV kritisch auseinander.

Überzeugend legt er dar, daß schon der obige Link einen Verstoß gegen die geplante Neuregelung darstellen würde.

Es sollte jeden Überzeugen, daß solcher Unsinn nicht Recht werden darf.

Rechtsanwälte und Ethik

Der freundlich blickende Herr aus dem Präsidium der BRAK ist Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Mitglied der BRAK-Ethikkommission.

Einer Ethikkommission, die es gar nicht gibt, schauste: hier. Auch einen Ausschuß solchen Namens gibt es nicht. Allerding, ja allerdings, Weiterlesen

18. Juni – Tag der Staatsanwaltschaften

Die Mitarbeitervertretungen der deutschen Staatsanwaltschaften konnten durchsetzen, daß als Ersatz für den entfallenen Tag der Deutschen Einheit, dem 17. Juni, der 18. Juni als Tag der Deutschen Staatsanwaltschaften eingeführt wird.

Selbstverständlich ist das kein gesetzlicher Feiertag. Aber auch an diesem Tag sind nunmehr die Geschäftsstellinnen der Staatsanwaltschaftinnen und die Staatsanwältinnen telephonisch nicht erreichbar. Ein weiterer Schritt zur erfolgreichen Bekämpfung der organisierten Kriminalität, nachdem bereits vor Jahren von der größten organisierten Staatsanwaltschaft eine erhebliche Beschränkung der telephonischen Erreichbarkeit eingeführt wurde. Nun haben andere Ostdeutsche Staatsanwaltschaften nachgezogen und gehen nicht ans Telephon.

Wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen vernommen werden kann, führt dies zu erheblichen Behinderungen der Rechtsanwältinnen und insbesondere der Anwälte der organisierten Kriminalität.

Härteleistungen für Opfer extremistischer Gewalt – kein Lippenbekenntnis

Informationsveranstaltung BJ 14.06.2012 im BundesjustizministeriumAm 14. Juni 2012 fand im Bundesministerium der Justiz die Informationsveranstaltung

„Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe“

statt.

Opfern rechtsextremistischer Übergriffe kann über das Bundesamt für Justiz bereits seit dem 01.01.1999 eine Entschädigungsleistung zugesprochen werden; seit dem 01.01.2010 auch Opfern jeglicher extremistischer Gewalt.

Dieses staatliche Hilfsangebot ist gedacht als humanitärer Akt der Solidarität der Gesellschaft mit den Opfern extremistischer Gewalt.

Hierunter sind sämtliche Übergriffe zu verstehen, die Täter aufgrund einer extremistischen Gesinnung, sei sie rechts- oder linksextremistisch, fremdenfeindlich, antisemitisch, islamistisch oder vergleichbar verwerflich, begehen.

Eine Billigkeitsentschädigung wird einmalig als Kapitalleistung als Soforthilfe gewährt.

Hierfür stehen dem Bundesamt Mittel in Höhe von 1 Mio.€ zur Verfügung, die in den vergangenen Jahren nicht ausgeschöpft wurden.

Berechtigt sind die Opfer extremistischer Übergriffe bei Körperverletzungen, massiven Drohungen oder Ehrverletzungen, deren Hinterbliebene sowie Nothelfer. Auch können dem Opfer erwachsene Unterhaltsschäden und Nachteile im Berufsleben zum Anspruch der Härteleistung berechtigen. Sachschäden können hingegen nicht ersetzt werden.

Voraussetzung ist eine Antragsstellung beim Bundesamt für Justiz. Das Formular mit Erläuterungen finden Sie: hier.

Weiter notwendig ist die Anzeige der Straftat bei den Strafverfolgungsbehörden. Eine Verurteilung des Schädigers wird nicht vorausgesetzt; die Entschädigung kann während eines laufenden Ermittlungsverfahrens gewährt werden, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit für das tatsächliche Vorliegen eines extremistischen Übergriffs spricht.

Hinweis an die Kollegen:
Sofern eine Entschädigungsleistung durch das Bundesamt gewährt wird, sind in dieser Höhe Ansprüche des Opfers gegenüber dem Schädiger und Dritter an das Bundesamt für Justiz abgetreten. Die mit der Antragsstellung erfolgte Abtretung ist im Rahmen einer zivilrechtlichen Klage, dem Adhäsionsantrag und wahrscheinlich auch beim Täter-Opfer-Ausgleich Rechnung zu tragen.

Die couragierten Referate von Frau Seyb, ReachOut– , und Herrn Louw, Opra- Psychologische Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt, belegten eindrucksvoll und wohl stellvertretend für alle Opferschutzeinrichtungen das enorme soziale Engagement der Opferberatungsstellen in Berlin.

Frau Dr. Daubach und Herrn Weinbörner , beide Bundesamt für Justiz, zeigten in ihren Beiträgen deutlich, dass seitens des Behörde eine Einzelfallprüfung auf höchstem Niveau stattfindet und es sich bei der Zielsetzung „Solidarität der Gesellschaft mit den Opfern“ nicht um ein Lippenbekennntnis handelt.
© Bild: BfJ