OLG Bamberg schützt die freie Anwaltswahl

Die Rechtsanwaltskammer München hatte die HUK-Coburg auf Unterlassung in Anspruch genommen und war in erster Instanz unterlegen.

Das OLG Bamberg ( Az. 3 U 236/11) hat gestern das Urteil des LG Bamberg abgeändert und der HUK verboten, von den Versicherungsnehmern eine höhere Selbstbeteiligung bei späteren Schadensfällen zu verlangen, wenn im aktuell gemeldeten Schadensfall nicht eine vom Versicherer empfohlene Kanzlei , sondern ein vom Versicherungsnehmer selbst gewählter Anwalt mandatiert wird.

Ich habe mich immer gewundert, daß da nicht die Versicherten oder die Verbraucherschutzverbände auf die Straße gegangen sind.

Fast jeder Mandant will wohl den unabhängigen Anwalt, siehe die Charta der Rechte des Mandanten[1], und schreit nicht auf, wenn er zu einem Anwalt geschickt wird, der durch spezielle Honorarverträge an die Versicherer gebunden ist? „Wes Brot ich eß, …“

Er weiß es wohl in der Regel nicht und denkt über den „Super-Service“ der Versicherung nicht nach.

  1. [1]Verabschiedet auf der 90. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer

Leistungsschutzrecht für Verlage

Der Kollege Stadler setzt sich in seinem Beitrag Leistungsschutzrecht: Was ist von den “Fakten und Argumenten” des BDZV zu halten? mit den „Fakten und Argumenten“ des BDZV kritisch auseinander.

Überzeugend legt er dar, daß schon der obige Link einen Verstoß gegen die geplante Neuregelung darstellen würde.

Es sollte jeden Überzeugen, daß solcher Unsinn nicht Recht werden darf.

Rechtsanwälte und Ethik

Der freundlich blickende Herr aus dem Präsidium der BRAK ist Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Mitglied der BRAK-Ethikkommission.

Einer Ethikkommission, die es gar nicht gibt, schauste: hier. Auch einen Ausschuß solchen Namens gibt es nicht. Allerding, ja allerdings, Weiterlesen

18. Juni – Tag der Staatsanwaltschaften

Die Mitarbeitervertretungen der deutschen Staatsanwaltschaften konnten durchsetzen, daß als Ersatz für den entfallenen Tag der Deutschen Einheit, dem 17. Juni, der 18. Juni als Tag der Deutschen Staatsanwaltschaften eingeführt wird.

Selbstverständlich ist das kein gesetzlicher Feiertag. Aber auch an diesem Tag sind nunmehr die Geschäftsstellinnen der Staatsanwaltschaftinnen und die Staatsanwältinnen telephonisch nicht erreichbar. Ein weiterer Schritt zur erfolgreichen Bekämpfung der organisierten Kriminalität, nachdem bereits vor Jahren von der größten organisierten Staatsanwaltschaft eine erhebliche Beschränkung der telephonischen Erreichbarkeit eingeführt wurde. Nun haben andere Ostdeutsche Staatsanwaltschaften nachgezogen und gehen nicht ans Telephon.

Wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen vernommen werden kann, führt dies zu erheblichen Behinderungen der Rechtsanwältinnen und insbesondere der Anwälte der organisierten Kriminalität.