Die Stichwörter Opferhilfe und Opferanwalt sind wieder in aller Munde. Nicht immer steht dahinter die erwartete Qualität, sondern purer Kommerz. Die Presse berichtet von Werbemaßnahmen, die knallhart gegen Berufsrecht verstoßen:
Mitat Özdemir, Chef der IG Keupstraße, berichtet von sieben Anwälten, die allein ihm ungefragt seine Dienste für die Opfer des Anschlags vor neun Jahren angeboten hätten.
Quelle: Kölner Stadtanzeiger 17.05.2013
Wir hoffen, daß die zuständigen Rechtsanwaltskammern hier aktiv werden.
Auch wir haben ein Referat Opferschutz eingerichtet. Auch wir sind darauf angewiesen mit unserer Arbeit Geld zu verdienen. Wir sehen uns jedoch als Organ der Rechtspflege und halten uns – wie die Mehrheit der Kollegen – an das geltende Berufsrecht. In diesem Rahmen bieten wir Geschädigten von Gewalttaten eine für sie kostenlose Erstberatung und arbeiten eng mit anderen Trägern der Opferhilfe zusammen.
Wir haben eine für Berliner Verhältnisse wohl einmalige Zusammenstellung der Organisationen der Opferhilfe auf der Seite Opfer|Anwalt – Netzwerk als Linkliste erstellt. Hier können Interessierte die differenzierten Hilfsangebote übersehen und mit einem Klick auf das Netzwerk zugreifen.
„Wir müssen am Ende darauf stolz sein, dass ein solcher Prozess auch erträgt, wenn rechtsradikale Szeneanwälte versuchen, den Prozess zu torpedieren“, sagte Gabriel am Dienstagabend in Ulm. „Unser Rechtsstaat ist stärker als die.“
Quelle: Spiegel
Das ist der Kommentar des SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel zu einem Befangenheitsantrag der Verteidiger Zschäpes. Nicht irgendein Idiot, sondern der Vorsitzende einer großen Volkspartei. Zuvor ist noch keiner auf die Idee gekommen, den Verteidigern vorzuwerfen, sie seien Szene-Anwälte. Die so beleidigten Anwälte reagierten souverän:
Wir verwahren uns ausdrücklich gegen die wahrheitswidrige und ehrverletzende Behauptung, sogenannte Szeneanwälte zu sein. Wer derartige Begrifflichkeiten verwendet, sollte zunächst prüfen, ob sie zutreffen, und diese dann differenziert einsetzen
Was war der Auslöser?
Die Verteidiger müssen nach einer Verfügung des Gerichts hinnehmen, sich an jedem Prozesstag durchsuchen zu lassen. Dagegen können Vertreter der Bundesanwaltschaft, Richter und im Prozess eingesetzte Justizwachtmeister, Polizisten und Protokollführer ohne Kontrollen in das Gebäude.
Nach unserer Rechtsordnung sind die als Verteidiger tätigen Rechtsanwälte gleichgeordnetes Organ der Rechtspflege, was sich beispielsweise darin dokumentiert, daß gegen Rechtsanwälte keine Ordnungsmaßnahmen des Gerichtes verhängt werden dürfen. Das Befangenheitsgesuch ist daher naheliegend.
Ich verfolge die Berichterstattung über diesen Prozeß mit wachsendem Grausen.
Aufgrund der hohen Anforderungen an die Spezialisierung der Rechtsanwälte haben wir ein Referat für den Opferschutz eingerichtet, das von Rechtsanwalt Nikolas Krähn geleitet wird.
Rechtsanwalt Krähn vertritt seit mehr als fünfzehn Jahren Opfer. Zu einer Zeit, als noch niemand vom „Opferanwalt„, sondern nüchtern vom „Nebenklägervertreter“ und „Zeugenbeistand“ sprach, kümmerte er sich bereits engagiert um die Interessen der Opfer von Gewalttaten.
Das Team des Referates Opferschutz wird ergänzt durch eine Rechtsanwältin, die sich besonders der Betreuung weiblicher Mandanten widmet und einem Rechtsanwalt, der mit der Spezialisierung Waffenrecht auch mit den durch Waffen hervorgerufenen Verletzungen vertraut ist. Herr Rechtsanwalt Andreas Schulze betreut als ausgewiesener Fachmann im Familienrecht die Mandanten mit ihren familienrechtlichen Fragestellungen, die sich aus den Gewalttaten ergeben.
Für Spezialfragen ziehen wir weitere Spezialisten aus dem großen Fundus der bekannten Berliner Rechtsanwälte hinzu.
Die von Michael Klein für uns geschaffenen Gemälde sind für uns Programm:
Wir freuen uns wenn Sie sich auf unserer neuen Seite Tatopfer.de umsehen und uns Ihre Meinung und Kritik senden würden: eMail
ist der Aufmacher der Berliner Morgenpost am 26.04.2013. Die Berliner Zeitung macht auch mit, weist aber daraufhin:
Im Gegenzug werden bis Ende 2015 alle Zugabfertiger von den Bahnhöfen abkommandiert. Das heißt, dass es auf allen Bahnsteigen kein fest stationiertes Personal mehr geben wird.
Bin ich der Einzige, der sich fragt, warum eine Videoüberwachung zu mehr Sicherheit führen soll?
Meine Schreie um Hilfe wird kein Personal mehr hören. Meine Erben werden über die Akteneinsicht die letzten Minuten meines Lebens per Video zur Erinnerung bekommen und es so einfacher haben, ihre Ansprüche geltend zu machen.
Vielleicht ist mein Unmut nur durch mein mangelndes Wissen begründet?
Die Videokamera steigt von der Decke zu meiner Hilfe herunter und steht mir bei?
Das wird die Bösen sicherlich abschrecken! Ganz sicher!
Die bei ihm verlinkten Drucksachen zum Gesetzentwurf sind nicht nur für den Opferanwalt interessant!
Die Täterarbeit stellt ein wichtiges Element zur Verbesserung der Gewaltprävention und des Opferschutzes dar. Sie wird im Bereich der Bekämpfung häuslicher Gewalt als Bestandteil einer Interventionskette aufgefasst und richtet sich im Wesentlichen an Männer, die gegenüber ihren (ehemaligen) Partnerinnen gewalttätig geworden sind.
Im Rahmen strukturierter Täterprogramme sollen Verhaltens- und Wahrnehmungsänderungen auf Täterseite bewirkt werden. Ihnen soll zur Vermeidung neuerlicher Gewalttaten die Fähigkeit zur Verantwortungsübernahme und zur Selbstkontrolle vermittelt werden.
Ziel des Entwurfs ist die Verbesserung und Erweiterung der Möglichkeiten, Straftäter über staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Weisungen im Rahmen von Ermittlungs- bzw. Strafverfahren qualifizierten Täterprogrammen zuzuweisen und ihnen dadurch die genannten Fähigkeiten zu vermitteln.
Quelle: Gesetzentwurf Bundesrat Drucksache 17/1466
Früher, ja früher, gab es wissenschaftliche Untersuchungen oder zumindest eine Auseinandersetzung mit der wissenschaftlichen Literatur über die Sinnhaftigkeit solcher Änderungen. Hat irgendjemand evaluiert, ob die (erzwungene) Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs die Rückfallquote positiv verändert?
Der Strafverteidiger in mir stellt fest: Darauf wird es aber wohl nicht ankommen:
Der Gesetzgeber des 1. JGGÄndG ging davon aus, durch die sog. neuen ambulanten Maßnahmen (Täter-Opfer-Ausgleich, Arbeitsweisung und –auflage, Betreuungswiesung, sozialer Trainingskurs) könnten die traditionellen Sanktionen (Geldbuße, Jugendarrest, Jugendstrafe) „weitgehend“ ersetzt werden. Wie die Sanktionierungspraxis zeigt, ist diese Erwartung nicht eingetreten. Weiterhin dominieren die traditionellen ahndenden Sanktionen, jedenfalls unter den Verurteilten…
Quelle: Ambulante Sanktionen im Jugendstrafverfahren – aktuelle Konzeptionen und empirische Befunde
14 Thesen, Vortrag, gehalten auf der Fortbildungsveranstaltung des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen „Sanktionieren im Jugendstrafverfahren – ambulante Sanktionen“ am 7. November 2005 in Düsseldorf. Prof. Dr. Wolfgang Heinz Universität Konstanz
Wir haben schon oft auf diese eingenwillige Linguistik verwiesen: zuletzt – Immer nur Täterseite. Warum nicht Täterinnenseite?
Sonst gilt doch der Grundsatz der genderneutralen Sprache: „Straftäterinnen und Straftäter über staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Weisungen …“ :-)
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