Confirmed to have died in Pakistan in May 2011

Ich bin gerade auf dem Weg ins Land der unbegrenzten Möglichkeiten …

und lese die Verordnung (EU) Nr. 596/2013 des Rates vom 24. Juni 2013:

ANNEX II
‘ANNEX IA
Natural person referred to in Article 2(3a)
Usama Muhammed Awad Bin Laden (alias (a) Usama Bin Muhammed Bin Awad, Osama Bin Laden, (b) Ben Laden Osama, (c) Ben Laden Ossama, (d) Ben Laden Usama, (e) Bin Laden Osama Mohamed Awdh, (f) Bin Laden Usamah Bin Muhammad, (g) Shaykh Usama Bin Ladin, (h) Usamah Bin Muhammad Bin Ladin, (i) Usama bin Laden, (j) Usama bin Ladin, (k) Osama bin Ladin, (l) Osama bin Muhammad bin Awad bin Ladin, (m) Usama bin Muhammad bin Awad bin Ladin, (n) Abu Abdallah Abd Al Hakim, (o) Al Qaqa). Title: (a) Shaykh, (b) Hajj. Date of birth: (a) 30.7.1957 (b) 28.7.1957, (c) 10.3.1957, (d) 1.1.1957, (e) 1956, (f) 1957. Place of birth: (a) Jeddah, Saudi Arabia, (b) Yemen. Nationality: Saudi citizenship withdrawn, Afghan nationality given by the Taliban regime. Other information: Confirmed to have died in Pakistan in May 2011. Date of designation referred to in Article 2a(4)(b): 25.1.2001.’
Quelle: ABl EU 25.06.2012 L 172; in bilingualer Darstellung: hier!

Und frage mich, welche demokratische Legitimation der Ministerrat besitzt, Personen auf eine Schwarze Liste zu setzen, das Vermögen einzufrieren, Zahlungen zu untersagen und dergleichen mehr. Verstöße werden natürlich scharf sanktioniert.

Ach so, Sie haben nichts zu besorgen?

Das Ungerechte an der Gerechtigkeit

Bild Knüppel im SackAls ich in Konstanz studierte, war ich nicht besonders von ihm angetan. Nun, wir sind beide älter geworden, und einiges lese ich heute mit Staunen:

Bernd Rüthers, Das Ungerechte an der Gerechtigkeit, 3. Aufl. 2009

Verfassungsrecht: Mit den Regeln spielt man nicht

Die sogenannten „sozialen““ Grundrechte sind, bei Licht gesehen, kaschierte Forderungen, gegebenenfalls auf Kosten anderer zu leben. Das Gleiche gilt für die Rechte auf Wohnung, auf Bildung und auf Arbeit. Der Steuerzahler soll das alles richten. Der reale Sozialismus ist genau mit dieser Mentalität in den Konkurs gefahren.

Die Vision eines Schlaraffenlandes läßt sich nicht durch die Aufnahme solcher Wünsche und Heilserwartungen in die Verfasssungsurkunde realisieren. Arbeitsplätze, Wohnungen, saubere Luft und Umwelt – solche berechtigten Wünsche werden nicht durch Akte der Verfassungsggesetzgebung erfüllt. Was von der Aufnahme von Wunschbildern in den Verfassungstext zu halten ist, hat F. Lasalle in dem genannten Vortrag[1] anschaulich formuliert: „Gott behüte meine Herren! Wenn Sie in Ihrem Garten einen Apfelbaum haben und hängen nun an denselben einen Zettel, auf dem steht: Dies ist ein Feigenbaum! – ist denn dadurch der Baum zum Feigenbaum geworden? Nein, und wenn Sie … alle Einwohner des Landes herum versammeln und feierlich beschwören ließen: dies ist ein Feigenbaum – der Baum bleibt, was er war, und im nächsten Jahr wird sich’s zeigen, da wird er Äpfel tragen und keine Feigen“.

Das Fazit in der Diskussion um eine grundlegende Verfassungsreform lautet: Die Verfassung ist notwendig eine in sich stimmige Einheit. Sie kann nicht beliebig manipuliert oder angereichert werden, ohne daß das Grundkonzept verändert oder sogar verdorben wird. Und gerade dazu besteht weder in der Staats- noch in der Arbeitsverfassung ein Anlaß. Im Gegenteil: Wir werden die Stabilität und die Leistungskraft dieses bewährten rechtlichen Ordnungsgefüges brauchen.

Nun, Dieter Hildebrandt paßt immer:

Statt zu klagen, daß wir nicht alles haben, was wir wollen, sollten wir lieber dankbar sein, daß wir nicht alles bekommen, was wir verdienen.

Rüthers, a.a.O., S.149:

Ist es vielleicht so, daß der offene Diskurs, der Streit verschiedener Gerechtigkeiten um Vorrang und Geltung, ein Kernstück des demokratischen Rechtsstaates ist? Er garantiert nicht eine, sondern die Konkurrenz der vielen Gerechtigkeiten. Die Proklamation einer einzigen, staatlich sanktionierten Gerechtigkeit birgt das Risiko einer Weltanschauungsdiktatur. Denn es gibt kein Gerechtigkeitsmodell ohne „ideologische“ Grundlage. Wir Deutsche haben das in kurzer Folge mehrfach leidvoll erlebt.

  1. [1]Ferdinand Lasalle, Über Verfassungswesesen, 16.04.1862

Fachanwälte als Regierungsbeauftragte in Berlin gesucht

Satire

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen wurde berichtet, daß die Erfolgsgeschichte der Regierungsbeauftragten fortgesetzt werden soll. Die CDU – Politikerin Barbara John war als Beauftragte der Berliner Senats von 1981 bis 2003 sehr erfolgreich als Ausländerbeauftragte tätig.

Im Oktober 2012 wurde der erste Opferbeauftragte des Landes Berlin bestellt. Die Bestellung war ausgesprochen erfolgreich und rentierte sich zugleich für den ehrenamtlich tätigen Rechtsanwalt in dieser Funktion.

Diese Erfolgsgeschichte soll fortgesetzt werden. Zunächst sollen diese Positionen[1] ausgeschrieben werden:

  • Mieterbeauftragter des Landes Berlin
  • Arbeitnehmerbeauftragter des Landes Berlin
  • Kapitalmarktbeauftragter des Landes Berlin
  • Beauftrager für Gewerblichen Rechtsschutz (Abmahnbeauftragter)

Die weiteren Fachanwaltschaften sollen nach den Wahlen sukzessive berücksichtigt werden.

Voraussetzung ist die Zulassung als Rechtsanwalt in Berlin und die Verleihung des entsprechenden Fachanwaltstitels. Die Tätigkeit ist zwar ehrenamtlich (eine Aufwandsentschädigung wird gewährt), der Werbeeffekt jedoch beachtlich. Welcher Anwalt kann beispielsweise von sich berichten, daß er über ein unmittelbares Vortragsrecht beim Senator verfügt?[2] Beispielhaft soll die Bewerbung für den Opferschutzbeauftragten des Landes Berlin wiedergegeben werden, die für die neuen Regierungsbeauftragten entsprechend erfolgen soll:

Screenshot Website SenJus Opferbeauftragter

Mit ein wenig Geschick können Sie die Position nutzen, um publicity-trächtige Mandate zu akquirieren:

Tagesspiegel

Quelle: Berliner Tagesspiegel v. 19.10.2012

Der Aufruf war erfolgreich, Roland Weber vertritt die Nebenklage für die Schwester des Opfers.

Jedem potentiellen Mandanten können Sie berichten, daß Sie aufgrund Ihrer Stellung als Regierungsbeauftragter besonders geeignet sind und andere Rechtsanwälte nicht über diese Stellung innerhalb der Justiz verfügen. Sie sollten sich allerdings auch schon ein paar Argumente auf die Fragen der Mandanten einfallen lassen, ob Sie denn noch der unabhängige Vertreter der Interessen Ihres Mandanten sind und ob Sie nicht widerstreitende Interessen vertreten.


Anmerkung: Dr. Schmitz & Partner unterhalten ein eigenes Referat für Geschädigte von Gewaltopfern: Tatopfer.de

We are not amused!

Für uns gilt die Charta der Rechte des Mandanten!

II. das Recht auf einen persönlich und wirtschaftlich, auch von staatlicher Gewalt unabhängigen Anwalt,

III. das Recht auf einen Anwalt, der von Weisungen und Einflüssen Dritter frei ist,

IV. das Recht auf einen der absoluten Verschwiegenheit- auch gegenüber Gerichten und Behörden- verpflichteten Anwalt, dessen Vertraulichkeit im persönlichen, telefonischen und schriftlichen Verkehr gewährleistet ist,

V. das Recht auf einen Anwalt, der sorgfältig und ausschließlich die Interessen des Mandanten und keine widerstreitenden Interessen vertritt,

  1. [1]Selbsverständlich werden weibliche Bewerber und Schwerbeschädigte bei gleicher Qualifikation bevorzugt
  2. [2]Zudem erhalte er ein Auskunftsrecht gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und ein unmittelbares Vortragsrecht beim Justizsenator.(Link zur Berliner Zeitung v. 17.07.2012)

Doktorspiele in Wisconsin

Der Kollege Kochinke berichtet in seinem German American Law Journal (US-Recht auf Deutsch) von einem verfassungsrechtlich interessanten Fall, der mir allerdings wegen des Sachverhaltes aufstieß:

Doktorspiel als Verfassungsfrage
Ein Sechsjähriger spielte nach einem Arzttermin mit den Zwillingen der Nachbarn Doktor; sie werden von deren Mutter überrascht, die aufgrund guter politischer Beziehungen die Polizei und Staats­anwaltschaft für den Fall als Sexual­verbrechen interessiert. Den Eltern des Jungen gelingt es, diesen Vorwurf sowie die Aufnahme auf die Kriminellen­liste zu verhindern. Dann verklagen sie die Staats­anwaltschaft und Kreisver­waltung wegen Verletzung von Verfassungs­rechten.

Der Bericht enthält einen Link auf eine US-Datenbank, in der die Entscheidung im Volltext zu finden ist: D.B. v. James Kopp

Also nochmal: Ein Sechsjähriger spielt seine Erfahrungen beim Arzt mit den fünfjährigen Nachbar-Zwillingen nach. Im Laufe der Ermittlungen berichten diese, dieselben Untersuchungen auch ausgeführt zu haben.

Und nun beginnt der Alptraum: Massive Untersuchungen gegen den Jungen, Geplante Aufnahme in eine Sexual-Straftäter-Kartei wenn er 18 Jahre alt ist, Hinweis an die Eltern, daß der Junge seine Straftat gestehen solle und ansonsten den Eltern ihre Kinder weggenommen werden. Gegen die Zwillinge werden keine Ermittlungen geführt.

Wer die englische Sprache beherrscht, sollte die Entscheidung gelesen haben.

Und man muß sich immer wieder bewußt machen, insbesondere bei Reisen in die USA oder Überlegungen, ob man sein Kind dorthin reisen läßt (Ferienlager, Sprachschule, etc.), das ist ein Land mit einer uns völlig unverständlichen Rechtskultur.

Nachtrag:
Es gab noch einen weiteren Vorwurf. Die Ermittler haben überall sehr sorgfältig ermittelt, die Schule befragt, etc., pp. Dabei kam dann eine weitere Anschuldigung ans Tageslicht:

He (der Ermittler!) “came up with a former babysitter” who “told a story about D.B. making sexual contact with her.” Kopp “cherry-picked” the sitter’s story, “ignor[ed] contradictory testimony,” and sent a report to Moravits and Riniker recounting the sitter’s allegations and concluding that D.B. had committed a fourth-degree sexual assault against the babysitter.

Bisher kannte ich nur die Fälle, in denen die Babysitter von Übergriffen durch den Vater berichteten. Aber von einem Sechsjährigen? Fehlen denen eigentlich alle Kenntnisse über die Entwicklungsphasen der Kinder?

Ernsthaft aber nicht ernstlich

Der Cartoon des Monats des Steuerberater Magazin hat mich wieder an eine Lektion vor einigen Jahren erinnert. Der Berliner Landrichter Dr. X meinte zu mir in einer Wettbewerbssache, er unterstelle mir ernsthafte Zweifel, ernstlich seien sie jedoch nicht.

Ernsthafte Zweifel und ernstliche Zweifel sind nicht synonym.

Die nächste Wirkung von der Vorstellung des Wichtigen ist ein gewisses demselben angemessenes Gefühl. Was dieses Gefühl hat oder erregt, ist ernst. So wird es von Personen (ernst gestimmt) und Dingen (ernst stimmend) gesagt. „Zum Werke, das wir ernst bereiten, | geziemt sich wohl ein ernstes Wort.“ Schiller, Glocke. „Ernst ist das Leben; heiter ist die Kunst.“ Schiller, Prol. zum Wallenst. Was in den Handlungen diesem Gefühle gemäß ist, das ist ernstlich. Eine Ermahnung, ein Verweis, eine Strafe sind ernstlich, wenn sie dem Gefühle, das der Ermahnende, der Verweisende, der Strafende von der Wichtigkeit und Notwendigkeit seiner Ermahnung, seines Verweises, seiner Strafe hat, gemäß sind. Ernsthaft (eig. Ernst an sich habend) ist der Ausdruck des Ernstes in Gebärden, Bewegungen, Handlungen und Reden. Ein ernsthafter Mann trägt an seiner gerunzelten Stirne, seinen bedächtigen Bewegungen usw. die Zeichen von den wichtigen Gedanken, die ihn beschäftigen. „Gott, das wird ernsthaft!“ Schiller, Teil III, 3. Aus den Zeichen (daß Geßler den Apfel bricht usw.) schließt man, daß der Landvogt nicht scherze.
Quelle: Johann August Eberhards – Synonymisches Handwörterbuch der deutschen Sprache (1910), Nr. 509

Oder anders formuliert:

Ernst ist die innere Realität oder Beschaffenheit; ernsthaft die äußere Erscheinung und ernstlich die Intensität.

Und so reichen dann ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit für eine Aussetzuung der Vollziehung nicht aus, es müssen ernstliche Zweifel bestehen.