Rechtsanwalt mit Abitur
Ich lästere bekanntlich gerne.
Immer mal wieder sehe ich den akademischen Grad Diplom-Jurist zierend neben dem Namen der Kollegen auf dem Briefkopf. Damit stellen die Kollegen werbend heraus, daß ihnen ein Diplom verliehen wurde, als sie das juristische Studium an einer deutschen Hochschule abschlossen, das Erste Staatsexamen absolvierten. Man hat das Examen bestanden, legt ein paar Euro auf den Tisch und erhält ein Diplom.
Das taugt zu ziemlich gar nichts. Das erste Staatsexamen ist ein notwendiger Schritt auf dem Weg zum Rechtsanwalt oder Richter.
Daran schließt sich dann die Referendarzeit an, die mit dem Zweiten Staatsexamen abgeschlossen wird.
Wer Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder Richter werden will muß beide Examen bestanden haben. Wer sich nach dem Ersten Staatsexamen noch das Diplom hat aushändigen lassen hat nicht mehr geleistet, aber mehr Papier in der Hand. Das Diplom hat ihn 92,54 € gekostet. Man kann es auch noch viele Jahre später erhalten.
Genau genommen werben die Rechtsanwälte damit, daß sie „nicht nur“ Rechtsanwälte sind, sondern als weitere Qualifikation ein Diplom haben, obwohl jeder Rechtsanwalt (der an einer deutschen Hochschule das Studium absolviert hat) es ebenfalls für einen knappen Hunderter erhält. Ich denke, die halten die Adressaten für blöd. Wettbewerbsrechtlich kann man das wohl als unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten verstehen.
Ich kann dem Gedanken, auf meinem Briefpapier noch den Zusatz Abiturient anzubringen nicht viel abgewinnen.
Andererseits:
Man braucht auch für das Jurastudium nicht mehr unbedingt das Abitur.
Aber vielleicht werbe ich mit dem Zusatz „Grundschule erfolgreich absolviert„?