Steuerhinterziehung im Angebot

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Ausschnitt aus der Website einer größeren Anwaltssozietät zu den angebotenen Leistungen. Der Anwaltsmarkt ist hart umkämpft. Da muß sich mancher was einfallen lassen. Die einzige Leistung, die die Kollegen anbieten, ist Steuerhinterziehung.

Geschieht sonst ja eher im Verborgenen.

Wenn Behörden Sie wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ins Visier nehmen, sollten Sie sich an Strafverteidiger mit Erfahrung im Steuerstrafrecht wenden. Zu unserem Angebot gehört die Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung. Bei der Begehung von Straftaten sind wir nicht behilflich, bevor Sie sich mit diesbezüglichen Wünschen an die Kollegen wenden, sollten Sie sich von uns beraten lassen.

Sündenkuss-Anwälte benötigen künftig keine Berufshaftpflichtversicherung

Das ist nur eine der Wahnsinnstaten des Gesetzgebers im Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte

Die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung gälten auch für Syndizi. Daher bedürfe es auch keiner Berufshaftpflichtversicherung gegenüber dem eigenen Arbeitgeber, das sei systemfremd. Eine Berufshaftpflichtversicherungspflicht würde im Übrigen eine Schlechterstellung gegenüber angestellten Rechtsanwälten in Kanzleien bedeuten, die diese nicht benötigten. Ferner sei die Höhe der Versicherungsprämien hierfür nicht absehbar. Diese wären unter Umständen so hoch, dass sie wirtschaftlich nicht tragbar seien und damit sich niemand mehr als Syndikusanwalt zulassen würde.
Drucksache 18/6915

Kann man nicht wenigstens erwarten, daß unsere Abgeordneten in den Fach-Ausschüssen sich mit der Materie auskennen? Die Auswahl der Sachverständigen war schon üble Taktik. Selbstverständlich benötigt jeder zugelassene Rechtsanwalt eine Berufshaftpflichtversicherung. Der angestellte Rechtsanwalt erhöht die Prämien des Arbeitgebers in erheblichem Umfang, darüber hinaus benötigt er eine eigene Versicherung.

Dies ist eine Drohung: Ich habe mir die Namen der beteiligen Abgeordneten des Deutschen Bundestages notiert und werde bei Wahlentscheidungen entsprechend votieren.

Ich empfinde Syndikusse nicht als Konkurrenz. Aber der Schaden für unsere Rechtsordnung wird erheblich sein.

beA kommt später

Willkommen

Das besondere elektronische Anwaltspostfach wird nicht wie vorgesehen am 01.01.2016 starten. Wen wunderts?

Das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer erläutert am 26.11.2015:

Grund dafür ist die bisher nicht ausreichende Qualität des beA in Bezug auf die Nutzerfreundlichkeit. Sie entspricht noch nicht den hohen Erwartungen, die sich die Kammer selbst gestellt hat.

Die BRAK führt jetzt mit Atos, dem mit der Entwicklung des beA beauftragten Unternehmen, Gespräche über einen neuen Projektplan, aus dem sich auch ein neuer Starttermin ergibt. Das Datum wird dann auf der speziell zum beA eingerichteten Internetseite der BRAK (http://bea.brak.de) veröffentlicht.

Die speziell eingerichteten Internetseite weiß noch nichts von ihrem Glück.

In einem Kommentar in der LTO heißt es dazu:

Jetzt haben beA und BER etwas gemeinsam.

Tja Jungs, nun macht Euch mal Gedanken um die von den Rechtsanwälten aufgewandten Kosten für die Signaturkarten. Ob die Banken mit derart vielen Rücklastschriften auf einen Schlag umgehen können? Stresstest gemacht?

Sagen Sie mal, Herr Rechtsanwalt

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wollen die mich beleidigen? Da steht auf dem Briefpapier XY-Rechtsanwälte l.m.a.A!

Lieber Rudi Ratlos, Sie haben sich verguckt. Da steht LL.M oder LLC oder LLP.

LLC steht beispielsweise für Limited Liability Company. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das sind besonders kluge Rechtsanwälte, die gründen nicht eine 1-€-Anwalts-GmbH in Deutschland, sondern eine Gesellschaft in den USA. Ob es eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft ist, weiß man nicht als Mandant. Die Rechtsanwaltskammern wissen es auch nicht. Da weiß man bei einer LLP wenigstens, daß es eine Limited Liability Partnership ist.

Sicher weiß man aber, daß keiner für die Schulden haftet. Na ja, stimmt nicht ganz, die Gesellschaft haftet mit ihrem Vermögen. Also den Tischen, Stühlen und Zierpflanzen. Na ja, muß auch nicht stimmen. Vielleicht sind die gemietet, geleast für die schönen Büroräume im Glaspalast einer der ersten Adressen der Stadt. Fragen Sie die doch mal warum die das machen! Und fragen Sie so lange, bis Sie die Antwort verstanden haben!

Da ist doch LL.M viel seriöser. Das ist nicht der Master of Desaster. Das ist der Master of Laws. Nicht des Rechtes, sondern der Rechte. Na ja, stimmt nicht ganz. Das war früher mal so. Master des weltlichen und des kirchlichen Rechts. Wenn Sie das hinter dem Namen eines Anwalts sehen, hat er ca. ein Jahr „drangehängt“ und in der Regel ein Aufbaustudium im Ausland absolviert.

Papier ist alle!

© Bild: Peter Röhl/pixelio.de

Sagen Sie, Herr Rechtsanwalt …

Sie schicken mir doch immer die Briefe des gegnerischen Anwaltes. Ich habe auf seinem Briefkopf gesehen, daß er Vertrauensanwalt der F**k Rechtsschutzversicherung ist.

Kostet das mehr wenn ich den das nächste Mal beauftrage?

Liebe Susi Sorglos, ich darf Ihnen diese Frage nicht beantworten. Bei wahrheitsgemäßer Antwort würde ich mir zumindest eine Anzeige wegen Beleidigung einhandeln.

Denken Sie doch bitte mal nach!

Warum vertraut ihm die Rechtsschutzversicherung?

  • Weil er so gut ist? [1]
  • Weil er ein billiger Jakob ist? [2]
  • Weil er der Versicherung Leistungen dafür erbringt, daß er mit ihr Werbung machen darf? [3]

Liebe Susi Sorglos, Sie glauben wirklich, daß der Kollege Vertrauensanwalt allein die Interessen seiner Mandanten im Auge hat und die Hand beißt, die ihn füttert?

Wenn wir noch ein paar Monate warten, werden die Rechtsschutzversicherer auch in Deutschland eigene Rechtsanwaltsbüros unterhalten. Dann wird den Rechtsanwälten erlaubt sein, daß Berufsfremde in ihre Kanzleien investieren oder die Kapitalmehrheit an ihren Kanzleien halten. Vielleicht sind auch ein paar Zuhälter unter den Investoren. Die Mehrheit werden wohl die Versicherer stellen. Der Unterschied wird nicht spürbar sein.

Wir sind weiterhin aus Überzeugung ganz altmodisch. Wir haften mit unserem gesamten Vermögen. Wir bezahlen nichts für die Vermittlung von Mandaten. Und wenn Sie uns bezahlen, haben wir nur Ihre Interessen im Auge, nicht die der Versicherung. Wir streiten uns auch mit ihr [4]. Wie jeder anständige Anwalt.

  1. [1] warum sollte er dann ein Abkommen mit der Versicherung schließen?
  2. [2]Weil er ein Gabeührenabkommen mit der Versicherung abgeschlossen hat, das für die Versicherung günstig ist?
  3. [3]Wenn ich so an mehr Mandanten komme, berechne ich Dir weniger?
  4. [4]Hier klagen Rechtsanwälte ihr Leid über Rechtsschutzversicherungen: RSV-Blog