„UNSERE“ Richter am BGH – Anwaltssenat
Es ist einer der Vorzüge der verfaßten Anwaltschaft, daß Anwälte über Anwälte richten.
Auch am Bundesgerichtshof. Der Senat ist zur Zeit mit diesen Anwälten als ehrenamtlichen Beisitzern besetzt:
- Dr. Braeuer, Rechtsanwalt
- Dr. Frey, Rechtsanwalt
- Dr. Hauger, Rechtsanwältin
- Dr. Martini, Rechtsanwalt
- Prof. Dr. Quaas, Rechtsanwalt
- Prof. Dr. Stüer, Rechtsanwalt und Notar
- Dr. Wüllrich, Rechtsanwalt
Wie schön, daß uns beispielsweise der Kollege Dr. Quaas mit der Rechtsprechung des Senats für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs im Jahre 2011, BRAK-Mitteilungen 2012, 46, informiert.
Dort liest man:
Der zweite Fall, über den es zu berichten gilt, betrifft nicht den vermögenslosen, sondern einen (vermutlich) außerordentlich vermögenden Anwalt, der sich zum Ziel gesetzt hat, mit dem Geld kleiner Leute reich zu werden.
Ob er vermögend ist, der Kollege, vermutet der Kollege nur. Aber er weiß um seine Motive.
Nee, ne – das muß ich nicht mehr kommentieren?