„UNSERE“ Richter am BGH – Anwaltssenat

Für Trolle gesperrtEs ist einer der Vorzüge der verfaßten Anwaltschaft, daß Anwälte über Anwälte richten.

Auch am Bundesgerichtshof. Der Senat ist zur Zeit mit diesen Anwälten als ehrenamtlichen Beisitzern besetzt:

  • Dr. Braeuer, Rechtsanwalt
  • Dr. Frey, Rechtsanwalt
  • Dr. Hauger, Rechtsanwältin
  • Dr. Martini, Rechtsanwalt
  • Prof. Dr. Quaas, Rechtsanwalt
  • Prof. Dr. Stüer, Rechtsanwalt und Notar
  • Dr. Wüllrich, Rechtsanwalt

Wie schön, daß uns beispielsweise der Kollege Dr. Quaas mit der Rechtsprechung des Senats für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs im Jahre 2011, BRAK-Mitteilungen 2012, 46, informiert.

Dort liest man:

Der zweite Fall, über den es zu berichten gilt, betrifft nicht den vermögenslosen, sondern einen (vermutlich) außerordentlich vermögenden Anwalt, der sich zum Ziel gesetzt hat, mit dem Geld kleiner Leute reich zu werden.

Ob er vermögend ist, der Kollege, vermutet der Kollege nur. Aber er weiß um seine Motive.

Nee, ne – das muß ich nicht mehr kommentieren?

Netzwerk Opferhilfe

Logo OpferanwaltDie Stichwörter Opferhilfe und Opferanwalt sind wieder in aller Munde. Nicht immer steht dahinter die erwartete Qualität, sondern purer Kommerz. Die Presse berichtet von Werbemaßnahmen, die knallhart gegen Berufsrecht verstoßen:

Mitat Özdemir, Chef der IG Keupstraße, berichtet von sieben Anwälten, die allein ihm ungefragt seine Dienste für die Opfer des Anschlags vor neun Jahren angeboten hätten.
Quelle: Kölner Stadtanzeiger 17.05.2013

Wir hoffen, daß die zuständigen Rechtsanwaltskammern hier aktiv werden.

Auch wir haben ein Referat Opferschutz eingerichtet. Auch wir sind darauf angewiesen mit unserer Arbeit Geld zu verdienen. Wir sehen uns jedoch als Organ der Rechtspflege und halten uns – wie die Mehrheit der Kollegen – an das geltende Berufsrecht. In diesem Rahmen bieten wir Geschädigten von Gewalttaten eine für sie kostenlose Erstberatung und arbeiten eng mit anderen Trägern der Opferhilfe zusammen.

Wir haben eine für Berliner Verhältnisse wohl einmalige Zusammenstellung der Organisationen der Opferhilfe auf der Seite Opfer|Anwalt – Netzwerk als Linkliste erstellt. Hier können Interessierte die differenzierten Hilfsangebote übersehen und mit einem Klick auf das Netzwerk zugreifen.

Fassungslos

 

„Wir müssen am Ende darauf stolz sein, dass ein solcher Prozess auch erträgt, wenn rechtsradikale Szeneanwälte versuchen, den Prozess zu torpedieren“, sagte Gabriel am Dienstagabend in Ulm. „Unser Rechtsstaat ist stärker als die.“
Quelle: Spiegel

Das ist der Kommentar des SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel zu einem Befangenheitsantrag der Verteidiger Zschäpes. Nicht irgendein Idiot, sondern der Vorsitzende einer großen Volkspartei. Zuvor ist noch keiner auf die Idee gekommen, den Verteidigern vorzuwerfen, sie seien Szene-Anwälte. Die so beleidigten Anwälte reagierten souverän:

Wir verwahren uns ausdrücklich gegen die wahrheitswidrige und ehrverletzende Behauptung, sogenannte Szeneanwälte zu sein. Wer derartige Begrifflichkeiten verwendet, sollte zunächst prüfen, ob sie zutreffen, und diese dann differenziert einsetzen

Was war der Auslöser?

Die Verteidiger müssen nach einer Verfügung des Gerichts hinnehmen, sich an jedem Prozesstag durchsuchen zu lassen. Dagegen können Vertreter der Bundesanwaltschaft, Richter und im Prozess eingesetzte Justizwachtmeister, Polizisten und Protokollführer ohne Kontrollen in das Gebäude.

Nach unserer Rechtsordnung sind die als Verteidiger tätigen Rechtsanwälte gleichgeordnetes Organ der Rechtspflege, was sich beispielsweise darin dokumentiert, daß gegen Rechtsanwälte keine Ordnungsmaßnahmen des Gerichtes verhängt werden dürfen. Das Befangenheitsgesuch ist daher naheliegend.

Ich verfolge die Berichterstattung über diesen Prozeß mit wachsendem Grausen.

RAK Berlin bestimmt neue Mindestsätze für Azubi-Vergütung

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin hat die Mindestsätze für neue Ausbildungsverträge ab dem 01.07.2013 festgesetzt:

Erstes Ausbildungsjahr 500 €
Zweites Ausbildungsjahr 580 €
Drittes Ausbildungsjahr 650 €

Vorstandswahlen RAK Berlin

I want You!Es kommt für die Berliner Anwälte immer überraschend: Jedes Jahr am ersten Mittwoch des Monats März findet die Kammerversammlung der Rechtsanwälte statt. Dieses Jahr fällt der Termin auf den 06.03.2013.

Dieses Jahr ist einiges anders als sonst. Etliche Vorstandsmitglieder kandidieren nicht erneut, bisher stellen sich 31 Rechtsanwälte zur Wahl, jedenfalls haben sich 31 Kollegen auf der Seite der Kammer vorgestellt: Selbstdarstellung der Kandidaten zur Kammerwahl der RAK Berlin am 06.03.2013.

Das wird eine sehr lange Sitzung werden.

Aber schon die Selbstdarstellungen sind interessant. Einer der Kollegen berühmt sich beispielsweise:

Der Vorschlag der Rechtsanwaltskammer, mich für eine Kandidatur zur diesjährigen Vorstandswahl zur Verfügung zu stellen, hat mich sehr gefreut.

Nun, die Rechtsanwaltskammer ist, wie man unschwer dem Gesetz, der BRAO, entnehmen kann, eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Wer mag ihn da vorgeschlagen haben? Das Gesetz bestimmt drei Organe der Rechtsanwaltskammer: Den Vorstand, das Präsidium und die Versammlung der Kammer. Ich kann Ihnen versichern, daß keines der Organe ihn vorgeschlagen hat. Eine Bitte zur Stellungnahme hat der Kollege bisher nicht beantwortet.

Ich will aber gerne mitteilen, welche Kandidaten ich sicherlich unterstützen werde:

Und damit dieser Beitrag nicht ein reiner Insider bleibt: Ich unterstütze demgemäß nicht die Wiederwahl aller Vorstandsmitglieder oder ehemaliger Vorstandsmitglieder.

Bild © Jorma-Bork/pixelio