DSP unterliegt Opferbeauftragtem

Opferbeauftragter Weber freigesprochen


lautet die Überschrift der Berliner Zeitung am 02.01.2014

Es war eine Pressemitteilung der Senatsverwaltung wert und auch Juris eine Pressemitteilung wert.

Es wird also Zeit, daß wir in eigener Sache kommentieren.

Ob es ein Freispruch war, mag jeder selbst dem Beschluß des VG Berlin 4 L 570/13 vom 13.12.2013 entnehmen.

Worum ging’s? Weiterlesen

Fachanwälte als Regierungsbeauftragte in Berlin gesucht

Satire

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen wurde berichtet, daß die Erfolgsgeschichte der Regierungsbeauftragten fortgesetzt werden soll. Die CDU – Politikerin Barbara John war als Beauftragte der Berliner Senats von 1981 bis 2003 sehr erfolgreich als Ausländerbeauftragte tätig.

Im Oktober 2012 wurde der erste Opferbeauftragte des Landes Berlin bestellt. Die Bestellung war ausgesprochen erfolgreich und rentierte sich zugleich für den ehrenamtlich tätigen Rechtsanwalt in dieser Funktion.

Diese Erfolgsgeschichte soll fortgesetzt werden. Zunächst sollen diese Positionen[1] ausgeschrieben werden:

  • Mieterbeauftragter des Landes Berlin
  • Arbeitnehmerbeauftragter des Landes Berlin
  • Kapitalmarktbeauftragter des Landes Berlin
  • Beauftrager für Gewerblichen Rechtsschutz (Abmahnbeauftragter)

Die weiteren Fachanwaltschaften sollen nach den Wahlen sukzessive berücksichtigt werden.

Voraussetzung ist die Zulassung als Rechtsanwalt in Berlin und die Verleihung des entsprechenden Fachanwaltstitels. Die Tätigkeit ist zwar ehrenamtlich (eine Aufwandsentschädigung wird gewährt), der Werbeeffekt jedoch beachtlich. Welcher Anwalt kann beispielsweise von sich berichten, daß er über ein unmittelbares Vortragsrecht beim Senator verfügt?[2] Beispielhaft soll die Bewerbung für den Opferschutzbeauftragten des Landes Berlin wiedergegeben werden, die für die neuen Regierungsbeauftragten entsprechend erfolgen soll:

Screenshot Website SenJus Opferbeauftragter

Mit ein wenig Geschick können Sie die Position nutzen, um publicity-trächtige Mandate zu akquirieren:

Tagesspiegel

Quelle: Berliner Tagesspiegel v. 19.10.2012

Der Aufruf war erfolgreich, Roland Weber vertritt die Nebenklage für die Schwester des Opfers.

Jedem potentiellen Mandanten können Sie berichten, daß Sie aufgrund Ihrer Stellung als Regierungsbeauftragter besonders geeignet sind und andere Rechtsanwälte nicht über diese Stellung innerhalb der Justiz verfügen. Sie sollten sich allerdings auch schon ein paar Argumente auf die Fragen der Mandanten einfallen lassen, ob Sie denn noch der unabhängige Vertreter der Interessen Ihres Mandanten sind und ob Sie nicht widerstreitende Interessen vertreten.


Anmerkung: Dr. Schmitz & Partner unterhalten ein eigenes Referat für Geschädigte von Gewaltopfern: Tatopfer.de

We are not amused!

Für uns gilt die Charta der Rechte des Mandanten!

II. das Recht auf einen persönlich und wirtschaftlich, auch von staatlicher Gewalt unabhängigen Anwalt,

III. das Recht auf einen Anwalt, der von Weisungen und Einflüssen Dritter frei ist,

IV. das Recht auf einen der absoluten Verschwiegenheit- auch gegenüber Gerichten und Behörden- verpflichteten Anwalt, dessen Vertraulichkeit im persönlichen, telefonischen und schriftlichen Verkehr gewährleistet ist,

V. das Recht auf einen Anwalt, der sorgfältig und ausschließlich die Interessen des Mandanten und keine widerstreitenden Interessen vertritt,

  1. [1]Selbsverständlich werden weibliche Bewerber und Schwerbeschädigte bei gleicher Qualifikation bevorzugt
  2. [2]Zudem erhalte er ein Auskunftsrecht gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und ein unmittelbares Vortragsrecht beim Justizsenator.(Link zur Berliner Zeitung v. 17.07.2012)

LG Düsseldorf untersagt ERGO Werbung mit „Kundenanwalt“

Das Landgericht Düsseldorf hat es der ERGO Versicherungsgruppe auf Grund einer Klage der Rechtsanwaltskammer Berlin untersagt, bei der Werbung für Dienstleistungen, die nicht von Rechtsanwälten erbracht werden, die Bezeichnung „Kundenanwalt“ zu verwenden (Urteil vom 26.07.2013 – 34 O 8/13).

Die 4. Kammer für Handelssachen des LG Düsseldorf hält die Bezeichnung „Kundenanwalt“ in dem Urteil zweifach für irreführend: Zum einen werde der falsche Eindruck erweckt, der „Kundenanwalt“ sei ein Rechtsanwalt, also der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Zusätzlich entstehe mit der Bezeichnung „Kundenanwalt“ der falsche Eindruck, der Anwalt vertrete den Kunden zum Beispiel gegenüber Dritten oder gegenüber der ERGO-Versicherungsgruppe.
Quelle: Pressemitteilung RAK-Berlin v. 01.08.2013

Der Anruf der Dritten Art

Es meldet sich per Telephon Rechtsanwalt Rudi Ratlos:

… Kennen Sie einen Herrn XY?

Frau Greinert reagiert deutlich freundlicher als von uns vorgegeben:

Der Name sagt mir gerade nichts …

und informiert mich über den Anruf und die Nennung des Namens, ich rufe den Kollegen zurück. Er stellt wieder die Frage, ob ich den Herrn XY kenne, er sei von ihm beauftragt worden und wolle nun mit mir über ihn sprechen.

Ich habe – unter Aufbringung aller Kräfte versucht höflich zu bleiben – und ihn auf die Rechtslage verwiesen. Schon die Tatsache, ob jemand unser Mandant ist, oder auch nicht, unterliegt der strafbewehrten Verschwiegenheitspflicht. Er kapiert es nicht:

Nun haben Sie sich doch nicht so, warum sind Sie eigentlich so garstig?

Mein Hinweis, daß er als zugelassener Rechtsanwalt das Berufsrecht kennen sollte, führte auch nicht zum Erfolg. Er gab mir dann einen Ratschlag: Ich solle doch den Herrn XY – falls ich ihn kenne – anrufen und fragen, ob ich dem Kollegen Auskunft erteilen darf.

Auf welchem Stern lebt der eigentlich? Mittlerweile weiß ich etwas mehr:

  • Er ist zum Pflichtverteidiger bestellt.
  • Er ist seit knapp 10 Jahren zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.
  • Die Homepage des Herrn Rechtsanwalt verweist auf eine Adresse, die nicht mit der Anschrift übereinstimmt, die er der Rechtsanwaltskammer Berlin als seine Kanzleianschrift mitgeteilt hat[1].
  • Dem Herrn Rechtsanwalt ist das Berufsrecht wirklich völlig fremd: § 27 Abs. 2 BRAO

Warum ich mich so aufrege?

Es ist ein Alleinstellungsmerkmal der Anwaltschaft, daß sie in allen Rechtsangelegenheiten beraten und vertreten darf und zur absoluten – strafbewehrten – Verschwiegenheit verpflichtet ist. Wer zu uns kommt darf ohne Ausnahme darauf vertrauen, daß alles, was uns anvertraut wurde, – dazu gehört insbesondere bereits die Information, daß jemand unseren Rat wollte – nicht nach außen gelangt.

Deshalb sollen die Mitarbeiter auf Nachfragen auch mitteilen, daß wir Rechtsanwälte sind und keine Auskunfteien.

Können Sie mir mal schnell mit der Adresse von Susi Sorglos aushelfen …

Kann im worst case in einem Familiendrama enden.

Die Charta des Mandanten ist uns eine Verpflichtung und kein Lippenbekenntnis

  1. [1]Die Daten sind in einem öffentlichen Register abrufbar.

Anwaltsschwemme

Bei mir schlug eine Anfrage auf:

Als letzte Zulassungsvoraussetzung fehlt mir noch die Bescheinigung eines Anwaltspraktikums, daher suche spontan noch einen Platz. Wegen der Beanspruchung durch die Examensvorbereitung wäre ich nicht unaufdringlich und würde Sie nicht übermäßig mit Arbeitswünschen belästigen.

Wetten, der wird Anwalt? Er wird ca. drei Monate nach dem Examen feststellen, daß die Noten für einen künftigen Richter oder Staatsanwalt nicht ausreichen und auch andere Dienstherren nicht auf ihn gewartet haben. Seine Deutschkenntnisse werden sich nicht verbessert haben. Das Sozialamt wird ihm dann wohl die Robe bezahlen.