Ein Blick in die Hexenküche / Waffenrecht für Anfänger
Auf vielfachen Wunsch führen wir Ihnen nachfolgend – ziemlich lang mit Gesetzesfundstellen – vor, wie der gelernte Jurist anhand des Gesetzes einen Sachverhalt subsumiert. Ausgangspunkt ist die Meldung:
Da staunte Rechtsanwalt Hans Günter Reinhold (54): Mit einem Durchsuchungsbefehl standen zwei Kripo-Beamte morgens vor seiner Pempelforter Anwaltskanzlei, um nach Pfefferspray zu fahnden und es zu beschlagnahmen.
So die Anordnung einer Amtsrichterin, da Reinhold gegen das Waffengesetz verstoßen haben soll. Was der Anwalt nicht ahnte: Ein 2007 gekauftes „Reizstoffsprühgerät“ zur Abwehr von Tieren muss inzwischen ein Zulassungszeichen aufweisen.
Fehlt das Zeichen (ein Viereck mit den Buchstaben PTB), drohen laut Waffenrecht schon für den Besitz von Hunde-Abwehr-Sprays bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe.
Quelle: RP ONLINE
Die philosophische Frage: was ist eine Waffe, hat der Gesetzgeber durch hoheitliche Definitionsgewalt geklärt, § 1 II WaffG:
(2) Waffen sind
1.
Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2.
tragbare Gegenstände,
a)
die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b)
die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
Falls Sie, wie ich, Angst vor dem Gesetzgeber haben, Weiterlesen