Und noch dazu auf einer ganz seriösen Seite, nämlich der des Bundesministeriums des Innern:
Ziel des Waffenrechts ist es, die innere Sicherheit zu stärken. Dies geschieht, indem der private Erwerb und Besitz von Waffen reglementiert wird. Außerdem wird der illegale Waffenhandel und -besitz bekämpft. (Hervh. hier)
Die schämen sich noch nicht einmal für solch einen Unsinn!
Ein Gesetz stärkt die Innere Sicherheit! Stärkt ein Gesetz die Innere Sicherheit?
Natürlich! Durch Reglementierung! Bravo!
Es ist doch offensichtlich, daß der private Besitz von Waffen die Innere Sicherheit schwächt! Das weiß doch schließlich jeder!
Insbesondere am Stammtisch!
Wie, es gibt Untersuchungen, die das Gegenteil behaupten? Da gibt es doch glatt diese Irren, die behaupten, es gäbe keine Korrelation zwischen Waffenbesitz und Delinquenz! Alles Idioten, Pseudo-Intellektuelle! Weniger Waffen im Volk, weniger Straftaten! Jawohl!! Wer das nicht glauben wissen will, hat definitiv keine Ahnung!
Und es ist auch völlig richtig, daß der private Ewerb von Waffen reglementiert wird. Nur von dem geht Gefahr aus! Aber was schreibe ich denn das, das wissen Sie doch alles!
Der illegale Waffenhandel und auch der illegale Waffenbesitz wird nicht nur verfolgt, nein, mit Strafverfolgung hat das nichts zu tun; der wird bekämpft! Denn da hilft keine Verfolgung, da müssen martialische Techniken her! Jawoll! Kampf, Krieg den Illegalen!
Unerlaubter Besitz von Platzpatronen? Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe!
0,47 mg/l Alkohol? Da ist der Jagdschein mindestens fünf Jahre weg.
Aber wieso läßt man den nach einem Monat wieder mit dem Auto an einer Schule vorbeifahren?
Sie finden auf diesem Blog noch viele Ungereimtheiten.
Aber Sie finden nichts zu „Außerdem„! Reglementierung, ja; aber keine Maßnahmen gegen den illegalen Waffenhandel und -Besitz!
In der Presse und in meiner Praxis als Strafverteidiger kommen nur Zufallsfunde vor. Wer bekämpft denn wo und wie und wann den illegalen Waffenhandel und -Besitz? Wo sind die Programme? Welche Aktionen fanden statt? Leeres Geschwätz. Gegen den illegalen Waffenbesitz wird nichts getan. Gar nichts!
Es wird so getan, als ob die Gefahr von den legalen Waffenbesitzern ausgeht. Die illegalen werden nicht beeinträchtigt und ihnen ist es auch egal. „Legal, illegal, scheißegal“ war der Slogan derjenigen, die längst im Parlament angekommen sind. Das Waffengesetz trifft doch nur die gesetzesfürchtigen Bürger. Nur diese lassen sich durch einen Eintrag im Bundeszentralregister, Verlust der Jagd, Beförderungssperren etc. beeindrucken. Wer außerhalb der Gesellschaft steht und Waffen besitzt und mit ihnen handelt, ist vom Waffengesetz und seinen Rechtsfolgen relativ unbeeindruckt. Er hat sowieso wenig Chancen Beamter zu werden, was juckt ihn der BZR-Auszug? Aber der Jugendliche mit einem Butterflymesser hat massive Schwierigkeiten eine Lehrstelle als Flugzeugmechaniker zu erhalten. Die Tat, die der Jugendrichter einstellte, holt ihn spätestens wieder ein, wenn er die Sicherheitsüberprüfung für den Flughafen überstehen muß.
Fragen Sie doch bitte einmal Ihren Abgeordneten, warum es keine gesetzliche Möglichkeit gibt, illegale Waffen zu entsorgen, ohne sich der Strafverfolgung auszusetzen.
Sie werden keine Antwort von ihm bekommen. Oder eine Antwort, die Sie an seinem gesunden Menschenverstand zweifeln läßt.
Wenn Sie eine Waffe haben, die Sie nicht haben dürfen: Kommen Sie zu mir!
Es ist mein gesetzlicher Auftrag, Sie zu beraten. Wenn Sie nicht völlig beratungsresistent sind, werden Sie einsehen, daß Sie den strafbaren Besitz an der Waffe aufgeben sollten. Ich unterliege der anwaltlichen Schweigepflicht und werde die Waffe für Sie bei der Polizei abgeben. Wenn Sie es wünschen, ohne Ihren Namen zu nennen.