Auflösung Adventsrätsel zum Waffenrecht
Wir hatten eine recht knifflige Frage gestellt: Adventsrätsel zum Waffenrecht
Die Frage war definitiv zu schwierig, tut uns leid. Aber wir lernen.
Die Antworten 1 und 2 sind richtig:
- Weil das unerlaubte Führen eines Revolvers nur mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe sanktioniert wird, bei der Pistole jedoch Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren
- Weil der unerlaubte Besitz eines Revolvers nur mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe sanktioniert wird, bei der Pistole jedoch Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren
Warum? Jetzt wird es kompliziert. Ein Schnellkurs Waffenrecht: Schauen Sie sich bitte Weiterlesen