Bei uns hört das Telephon [1] nicht mehr auf zu klingeln.
Etwas vereinfacht: Pfefferspray ist dazu da, sich vor Tieren zu schützen. Das sollte auch auf der Spraydose draufstehen.
Es ist nicht verboten.
Man darf es nur nicht gegen Menschen einsetzen. Das tut weh und kann auch dauernden Schaden hervorrufen. Sie dürfen auch den Knüppel oder den Regenschirm oder den Kugelschreiber oder Ihr Smartphone nicht gegen Menschen einsetzen.
Ausnahme: Notwehr. Wenn Sie angegriffen werden und sich anders nicht wehren können, dann dürfen Sie natürlich auch das Pfefferspray oder den Knüppel, usw. gegen den Angreifer einsetzen. Das Gesetz sagt dazu:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Was Sie nicht besitzen dürfen, sind Totschläger, viele Springmesser, Butterflymesser, Fallmesser, Faustmesser und dergleichen.
Wenn Sie nichts anderes zur Hand haben, dürfen Sie auch diese verbotenen Messer im Fall einer Notwehrlage einsetzen. Sie werden dann nicht für den Einsatz des Messers bestraft, sondern voraussichtlich wegen des unerlaubten Besitzes, siehe oben.
Für denjenigen, der die Sache mit dem Pfefferspray genau wissen will, sei ein ziemlich komplizierter und langer Artikel von unserem Waffenrechtspezialisten empfohlen: Pfefferspray
[1]Immerhin eine recht teure Art und Weise zu telephonieren: 09001/ 72 4 968 = 09001/ RA 4 YOU
(2,99 EUR/Min. aus dem Festnetz; ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen)↩
https://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gif00Andreas Jedehttps://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gifAndreas Jede2016-01-11 18:52:552016-01-11 18:52:55Nein, Pfefferspray ist nicht verboten
Immer wieder werden wir gefragt, was es mit dem sogenannten Kleinen Waffenschein auf sich hat.
Der Kleine Waffenschein ist ein Waffenschein eigener Art.
Wer eine Waffe führen will benötigt einen Waffenschein. Denn die Erlaubnis zum Besitz einer Waffe berechtigt noch lange nicht dazu, diese auch außerhalb des eigenen Besitztums zu führen. Das Gesetz hat den Begriff des Führens einer Waffe genau geregelt:
Im Sinne des Waffengesetzes führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt.[1]
Dieser Begriff spielt auch eine gewichtige Rolle bei der Frage, welche Messer frau in der Öffentlichkeit dabei haben darf: Führen von Messern in der Öffentlichkeit
Für die Gattung der Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen hat der Gesetzgeber eine besondere Regelung eingeführt. Den Kleinen Waffenschein. Wer eine solche Waffe führen möchte benötigt den Kleinen Waffenschein.
Die gute Nachricht: Er gilt im Gegensatz zum „großen“ Waffenschein unbefristet.
Der Kleine Waffenschein erstreckt sich nur auf solche Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die das kreisförmige Zulassungszeichen der PTB tragen und daher im Erwerb und Besitz erlaubnisfrei sind[2].
Er ist ohne ausdrückliche Beschränkung auf bestimmte Anlässe oder Gebiete zu erteilen.
Auch dieser Kleine Waffenschein berechtigt nicht dazu, die Waffe bei öffentlichen Veranstaltungen zu führen, dies ist strengstens verboten.[3]
Wer 18 Jahre alt ist, zuverlässig und die persönliche Eignung besitzt, dem muß die Behörde auf Antrag den Kleinen Waffenschein erteilen. Hier in Berlin kann er für 50 € auf jedem Polizeirevier beantragt werden.
Um die Zuverlässigkeit zu klären, wird die Behörde gem. § 5 WaffG regelmäßig
die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister einholen;
die Auskunft aus dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister wegen bekannt gewordener Strafverfahren einholen;
die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle einholen, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen; die örtliche Polizeidienststelle schließt in ihre Stellungnahme das Ergebnis der von ihr vorzunehmenden Prüfung ein, ob der Antragsteller innerhalb der letzten fünf Jahre mehr als einmal wegen Gewalttätigkeit mit richterlicher Genehmigung in polizeilichem Präventivgewahrsam war.
Die persönliche Eignung regelt § 6 WaffG. Danach besitzt die Eignung nicht, wer
geschäftsunfähig ist,
abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil ist oder
auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren kann oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.
Der gesunde, unbescholtene Bürger sollte also problemlos einen Kleinen Waffenschein erhalten. Aber Vorsicht! Wenn der Antrag abgelehnt wird, wird dies im Bundeszentralregister vermerkt und ist Gegenstand der Auskunft für das Führungszeugnis
Falls Sie außerhalb Ihrer 4 Wände von der Polizei mit einer Waffe angetroffen werden und dafür keine Erlaubnis besitzen, sollten Sie unbedingt mit einem auf das Waffenrecht spezialisierten Strafverteidiger Kontakt aufnehmen.
Und ganz wichtig: Außer im Fall der Notwehr dürfen Sie in der Öffentlichkeit nicht mit der Schreckschußpistole schießen.
§ 42
Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen
(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.
https://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gif00Andreas Jedehttps://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gifAndreas Jede2016-01-09 20:02:182019-10-24 15:55:36Was ist der Kleine Waffenschein?
Die Berichterstattung ist mal wieder lausig. Stellvertretend das Handelsblatt oder SPON.
SPON:
In Texas ist ein neues Gesetz in Kraft getreten: Jeder, der eine Waffenlizenz hat, darf nun auch Handfeuerwaffen offen tragen. Das betrifft fast eine Million Menschen. Kritiker befürchten, dass sich das öffentliche Leben spürbar verändert.
Handeslblatt:
In Texas dürfen Schusswaffen ab sofort offen am Gürtel oder um die Schulter getragen werden – ob im Beruf, im Supermarkt oder im Restaurant.
Worum geht’s tatsächlich?
Wer bisher eine Waffe verdeckt tragen durfte, darf sie nun offen tragen.
Es geht nicht um die Aufhebung von Waffenrestriktionen. In nahezu allen Bundesstaaten sind die Behörden verpflichtet, dem Antragsteller die Genehmigung zum verdeckten Tragen von Waffen zu erteilen[1].
Die Open-Carry-Bewegung hingegen setzt sich für das offene Tragen von Waffen ein. Dies ist in mehr als 40 der US-Staaten möglich.[2]. Sie argumentieren, Kriminelle verbergen im Gegensatz zu den gesetzestreuen Bürgern ihre Waffen und verweisen dazu auf die Geschichte und Statistiken.
In Texas dürfen also ab dem 01.01.2016 diejenigen, die ihre Waffen bisher verdeckt tragen durften, die Waffen nun offen tragen. Statt unter der Jacke offen an der Hüfte. Was für eine langweilige Nachricht. Das lockt keinen. Aber eine Schlagzeile wie
„Neues Waffengesetz: In Texas schreibt man das Jahr 1870“ [3] gibt schon was her, oder?
Bei SPON heißt es
Das neue Gesetz zeigt, wie unbeirrt konservative Amerikaner an Waffen festhalten – trotz nahezu täglicher Amokläufe und Schießereien. Ihre Position: Je mehr „richtige Leute“ sich bewaffneten, desto sicherer werde das Land.
…
Das Unternehmen HEB, das zahlreiche Lebensmittelläden in Texas betreibt, hat in seinen Geschäften Verbotsschilder aufgehängt – und landete damit prompt am Pranger waffenfreundlicher Aktivisten. Auf der Seite Texas3006.com führen sie Einrichtungen auf, die sich gegen das offene Waffentragen wehren.
Bullshit.
Es geht nicht um mehr Bewaffnete, sondern um die Frage: offen tragen oder verdeckt?
Der Lebensmittelfilialist HEB hat nicht das Waffentragen in seinen Geschäften untersagt. Er hat sogenannte 30.07-Schilder aufgehängt, die das Betreten mit offen getragenen Waffen verbieten.
30.06-Schilder, die das Betreten mit verdeckt getragen Waffen verbieten, sind dort nicht zu sehen.
Drei Jahre Gefängnis für einen Totschlag im minder schweren Fall. So entschied die Schwurgerichtskammer des LG Hannover für den Schuß in den Rücken eines Einbrechers. Natürlich kann ich dieses Urteil nicht bewerten, ich kenne die Akten und die Verhandlung nicht.
Spiegel-Online berichtet jedoch aus der Urteilsbegründung:
„Sie wären ein freier Mann, wenn Sie das verdammte Ding nicht im Safe gehabt hätten.“
Damit ist die Waffe gemeint.
Was für ein Quatsch! Er ist immer noch ein freier Mann. Es gibt keinen Haftbefehl. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Verteidigung hat angekündigt, die Revision führen zu wollen.
Davon abgesehen:
Er wäre auch ein freier Mann wenn die Einbrecher in Buxtehude eingebrochen wären und nicht ins Haus des Verurteilten.
Er wäre auch kein freier Mann wenn er den Einbrecher mit einer Vase erschlagen hätte.
Er wäre auch ein freier Mann wenn er die Einbrecher willkommen geheißen und sie mit Essen und Geld versorgt hätte.
Er wäre auch ein freier Mann wenn der Vater des Einbrechers vor 19 Jahren Verhütungsmittel angewandt hätte.
Und letztlich wäre er ein freier Mann wenn die Kammer ihn nicht zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt hätte.
Für die Nicht-Juristen: Es gibt einen Unterschied zwischen der naturgesetzlichen Kausalität und der zurechenbaren Kausalität.
https://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2013/02/9mm_Peter-Smola_pixelio.de_.png266400Andreas Jedehttps://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gifAndreas Jede2015-12-18 14:55:372015-12-18 14:55:37Kausalität – wie ein Richter sie versteht
Die österreichische Tageszeitung Der Standard[1] hat die österreichischen Waffenstatistiken aufbereitet und auch dargestellt welche Anforderungen in Österreich beim Kauf einer Waffe zu erfüllen sind.
In Österreich besitzen ca. 250.000 Personen ca. 900.000 registrierte Feuerwaffen. Ca. 3% der Bevölkerung besitzt eine oder mehrere registrierte Feuerwaffen.
Quelle: Der Standard, 24. November 2015, – Lesen!
Jeder 18-jährige bekommt in Österreich ein Jagdgewehr, das hier bei uns sofort zu einer Wohnungsdurchsuchung führt.
Na dann oute ich mich jetzt 'mal als Rassist: Der Deutsche ist, wohl genetisch bedingt, ein gefährlicher Gewaltverbrecher, der Österreicher ein Gutmensch.
Österreich hat eine Bevölkerung von ca. 8,4 Millionen Menschen und ca. 900.000 registrierte Feuerwaffen.
Ich habe es ja nicht so mit Mathe und mit Rechnen schon gar nicht: Pro Kopf haben die Österreicher doppelt so viel Waffen wie wir?
Wie jeder Idiot weiß, erhöht die Anzahl der Waffen automatisch die Anzahl der Straftaten mit Waffen, insbesondere die Zahl der Amokläufe.
Also ich weiß nicht, ob ich mich beim Skilaufen in Österreich noch sicher fühlen darf.
Andererseits: Wenn ich in Gefahr bin, ist die Wahrscheinlichkeit in Österreich größer als in Deutschland, daß ein legaler Waffenbesitzer mir zur Hilfe eilen kann?
[1] die Printausgabe hat eine Reichweite von ca. 400.000 Lesern↩
https://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2015/12/Glock_19_Gen_4_pistol_black_background-e1450288106813.png296844Andreas Jedehttps://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gifAndreas Jede2015-12-18 09:27:242015-12-18 09:27:24Zahlen zu den Schußwaffen in Österreich
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