Polizei – Dein Freund und Helfer

Auf dem umzäunten Grundstück steht ein teures Auto. Unbekannte brachen das Auto auf und entwendeten den Airbag und das Navi. Die Ehefrau des Halters ruft die Polizei. Und jetzt wird es spannend:

Im Rahmen der Anzeigenaufnahme stellten die Beamten eine Werkzeugkiste fest, welche sich auf der Rückbank des angegriffenen PKW befand. In dieser befand sich ein schwarzes Pistolenholster, diverse Waffenreinigungsutensilien und 3 Papschachteln mit insgesamt 103 Schuss, 9 mm Munition.

Es konnte schnell geklärt werden, daß der Ehemann zum Besitz der Munition berechtigt ist. Da er nicht vorort war, wurde die Munition der Ehefrau übergeben und im Beisein der Beamten in einem abschließbaren Tresor (Schmucktresor) verstaut.

Der Beamte schreibt dann eine Anzeige, die bei der Staatsanwaltschaft landet. Und damit es auch Spaß macht, noch eine Anzeige an die Waffenbehörde:

Ich setze Sie hiermit über den Sachverhalt in Kenntnis und bitte um die Einleitung weiterer Maßnahmen Ihrerseits, da solch grob-fahrlässiges Verhalten ein enormes Sicherheitsrisiko darstellt.

Die Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren sofort eingestellt. Der Akte ist nicht zu entnehmen, ob der Staatsanwalt ein Strafverfahren gegen den Polizeibeamten eingeleitet hat, der die Munition der nicht zum Munitionsbesitz berechtigten Ehefrau überlassen hat.

Fazit: Der Bürger wird Opfer eines besonders schweren Diebstahls. Die Polizei durchsucht das Auto und erstattet Strafanzeige gegen den Waffenbesitzer, der sich klugerweise sofort einen Strafverteidiger nimmt, als die Anhörung bei ihm eintrudelt. Der Polizeibeamte begeht eine Straftat nach dem Waffengesetz.

Verkehrte Welt.

Kleiner Waffenschein – never ending story

An der Stimmgebung und Sprachtechnik muß ich noch arbeiten. Mein erstes Intverview für einen Radiosender. MDR Jump Am Mittag.

Immer mehr Bürger in Deutschland rüsten mit einem kleinen Waffenschein für Schreckschusspistolen oder Pfefferspray auf

lief über den dpa-Ticker.

Die Journalisten vom MDR haben das nicht einfach übernommen, sondern bei mir recherchiert.

Und mir die Freude meines ersten Radiointerviews gemacht. Jetzt bin ich Willi Wichtig:

Gutachten zur Unionsrechtswidrigkeit der Änderungen der Feuerwaffenrichtlinie

Wir berichteten über die Entscheidung des Bundesrates: EU-Vorlage Waffenrechtsrichtlinie

Prof. Dr. iur. Christoph Degenhart, Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Leipzig hat eine Stellungnahme im Auftrag der Vereinigung Prolegal, Interessengemeinschaft für Waffenbesitz e. V, an den Innenminister und den Justizminister versandt.

Die Stellungnahme finden Sie: hier!
Ein paar Schnipsel:

Die Europäische Union würde mit der Verabschiedung der Änderungsrichtlinie ihre Kompetenzen überschreiten und gegen die unionsrechtlichen Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität verstoßen.

Bereits in seiner Stellungnahme vom 29. Januar 2013 (BR-Drucks. 732/13)(RA Jede: muß heißen 732/1/13) … hatte der Bundesrat auf die fehlende Zuständigkeit der EU in Fragen der inneren Sicherheit hingewiesen. An dieser Einschätzung, wie sie seinerzeit für eine Verschärfung des Rechts des Waffenbesitzes getroffen wurde, ist festzuhalten.

In der Zusammenfassung erweisen sich die vorstehend genannten und weitere, im Richtlinienvorschlag vorgesehene Regelungen zur Beschränkung des legalen Waffenbesitzes als unverhältnismäßig und schon deshalb unionsrechtswidrig. Sie verletzen europäische Grundrecht und widersprechen dem Subsidiaritätsgrundsatz, erfolgen zudem auf nicht gesicherter Kompetenzgrundlage.

Vielleicht habe ich ja Scheuklappen um. Ich finde zahlreiche kristische juristische Stellungnahmen gegen die Kommissionsvorschläge, jedoch keine dafür. Ich würde mich gerne, auch hier, mit den juristischen Argumenten der Befürworter auseinandersetzen. Gerne nehme ich die Fundstellen auch per pm entgegen.

Foto Rhinozeross

EU-Vorlage Waffenrechtsrichtlinie

Sie vertrauen der Presse nicht und wollen sich eine eigene Meinung bilden?

Dem DIP, dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge, das vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat gemeinsam betrieben wird, können Sie die ersten Informationen entnehmen. Was ist Gegenstand des Vorschlages der Europäischen Kommission? Wie lauten die Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates? Der Link wird ständig aktualisiert. Klicken Sie auf das untenstehende Bild, Sie werden auf den Link weitergeleitet.

DIP-EU_WaffenrR

Die Ausschüsse empfehlen (Auszug):

Der Bundesrat spricht sich vor diesem Hintergrund gegen Änderungen der EUWaffenrichtlinie aus, die die öffentliche Sicherheit nicht wirksam erhöhen oder zu einem Aufwand für Waffenbehörden und Waffenbesitzer führen, der nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen steht.
An diesem Maßstab gemessen begegnet der von der Kommission vorgelegte Richtlinienvorschlag teils erheblichen Bedenken.

Tagesordnungspunkt Nr. 25 der 941. Sitzung des Bundesrates am 29. Januar 2016 beschäftigte sich mit der Vorlage. Ergebnis: Der Bundesrat hat beschlossen, von der Vorlage Kenntnis zu nehmen.

Die Sitzung ist in Wort und Bild aufgenommen worden: Link zu TOP 25 in der Mediathek des Bundesrates

Dr. Holger Poppenhäger | SPD
Thüringer Minister für Inneres und Kommunales
Stellvertretendes Mitglied des Bundesrates für den Freistaat Thüringen
Mitglied des Ausschusses für Innere Angelegenheiten
Stellvertretendes Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses des Deutschen Bundestages und des Bundesrates
Mitglied der Innenministerkonferenz
Mitglied der deutsch-russischen Freundschaftsgruppe

war der einzige Redner zum Tagesordnungspunkt. Er hielt eine emotionale Rede. Was er sagte war überwiegend richtig. Nur hatte es keinen Bezug zu den kritisierten Regelungen des Richtlinienvorschlages, mit Ausnahme der Aussage, daß er den Einwand des Mehraufwandes bei den Waffenbehörden nicht gelten lassen möchte. Er kritisierte den niedrigeren Waffenrechtsstandard anderer Länder und verlor kein Wort zu den in Deutschland durch die Richtlinie notwendigen Änderungen.

So macht man Politikverdrossenheit. Mit dem Mann kann man nicht einmal diskutieren. Noch nicht einmal eine Auseinandersetzung mit den Beschlußempfehlungen der Ausschüsse.

Was glaubt die SPD? Daß sich das Volk weiterhin so regieren läßt?

Die Waffenbesitzer sind keine kleine Minderheit, es sind ca. 1,5 Millionen Menschen, handverlesen durch die Waffenbehörden, staatlich attestiert zuverlässige Bürger.

Das Waffenrecht ist momentan eine Wahlveranstaltung für frustrierte Wähler.
bull-46369

Polizei gibt falsche Ratschläge: Digitaler Türspion mit Kamerafunktion und Smartphone-Koppelung bei Waffenbesitz

Das Amtsgericht Bergisch Gladbach hat am 03.09.2015 (Aktenzeichen 70 C 17/15) entschieden, dass ein digitaler Türspion mit Kamerafunktion, der den vorgelagerten Hausflurbereich erfasst und dabei nicht nur die Möglichkeit der Aufzeichnung bietet, sondern den Wohnungsinhaber in die Lage versetzt, auch per Smartphone Bild – und Tonübertragungen zu empfangen bzw. mit einem Einlass begehrenden Klingenden zu kommunizieren, das allgemeine Persönlichkeitsrecht der anderen Wohnungsinhaber verletzt.

Dies ist an sich nichts Neues, wenn nicht ausgerechnet die Installation einer solchen Anlage infolge polizeibehördlicher Ratschläge zur Wohnungssicherung empfohlen wurde im Hinblick auf den legalen Waffenbesitz des Wohnungsinhabers.

Dieser Rat hat den braven Bürger nun einiges an Geld und Zeit gekostet – unabhängig davon, dass er nunmehr Technik besitzt, die er nicht nutzen darf.

Merke: Auskünfte der Polizei immer vom Rechtsanwalt überprüfen lassen!