Polizei – Dein Freund und Helfer
Auf dem umzäunten Grundstück steht ein teures Auto. Unbekannte brachen das Auto auf und entwendeten den Airbag und das Navi. Die Ehefrau des Halters ruft die Polizei. Und jetzt wird es spannend:
Im Rahmen der Anzeigenaufnahme stellten die Beamten eine Werkzeugkiste fest, welche sich auf der Rückbank des angegriffenen PKW befand. In dieser befand sich ein schwarzes Pistolenholster, diverse Waffenreinigungsutensilien und 3 Papschachteln mit insgesamt 103 Schuss, 9 mm Munition.
Es konnte schnell geklärt werden, daß der Ehemann zum Besitz der Munition berechtigt ist. Da er nicht vorort war, wurde die Munition der Ehefrau übergeben und im Beisein der Beamten in einem abschließbaren Tresor (Schmucktresor) verstaut.
Der Beamte schreibt dann eine Anzeige, die bei der Staatsanwaltschaft landet. Und damit es auch Spaß macht, noch eine Anzeige an die Waffenbehörde:
Ich setze Sie hiermit über den Sachverhalt in Kenntnis und bitte um die Einleitung weiterer Maßnahmen Ihrerseits, da solch grob-fahrlässiges Verhalten ein enormes Sicherheitsrisiko darstellt.
Die Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren sofort eingestellt. Der Akte ist nicht zu entnehmen, ob der Staatsanwalt ein Strafverfahren gegen den Polizeibeamten eingeleitet hat, der die Munition der nicht zum Munitionsbesitz berechtigten Ehefrau überlassen hat.
Fazit: Der Bürger wird Opfer eines besonders schweren Diebstahls. Die Polizei durchsucht das Auto und erstattet Strafanzeige gegen den Waffenbesitzer, der sich klugerweise sofort einen Strafverteidiger nimmt, als die Anhörung bei ihm eintrudelt. Der Polizeibeamte begeht eine Straftat nach dem Waffengesetz.
Verkehrte Welt.