Nein, wir sind hier nicht „in da hood“

42aschreibt die Polizei Oberbayern Süd auf Facebook

In Miesbach wurden zwei Männer auf offener Straße mit Softair-Pistolen gesehen.

Ziemlich gefährlicher Irrsinn

Die Polizisten waren gerade ausgestiegen, als einer der beiden gesuchten Männer aus einer Bank kam. Fast zeitgleich kam der Zweite aus dem Bahnhofsgebäude auf den Vorplatz, der Mann hielt dabei eine Pistole in der Hand und, wie sich später herausstellte, eine zweite Waffe unter dem Arm! Ein Polizist, der gerade den Pkw der Verdächtigen überprüfen wollte, sah das und zückte seine Dienstwaffe. Nur der Besonnenheit der Polizisten und der Reaktion des Bewaffneten, ist es zu verdanken, dass in diesem Moment nicht Schlimmes passierte. Als er angesprochen wurde, reagierte der Verdächtige zum Glück richtig und richtete die Waffe nicht in Richtung der Beamten. Er erklärte sofort, dass er „Spielzeugwaffen“ dabei habe.
Quelle: Pressemeldung PP Oberbayern Süd 05.08.2016

§ 42a WaffG – Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

Die Herren werden einen Bußgeldbescheid wegen eines Verstoßes gegen § 42a WaffG erhalten. Es ist verboten, Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit zu führen. Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld bis zu 10.000 € belohnt.

Definition Anscheinswaffen

Was sind Anscheinswaffen? Das findet sich in der Anlage 1 zum Waffengesetz beschrieben:

Anscheinswaffen sind
1.6.1 Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,
1.6.2 Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder
1.6.3 unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.
Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.

Definition Führen von Waffen

Na ja, der Begriff „Führen“ ist auch nicht selbsterklärend und wird ebenfalls in der Anlage 1 zum Waffengesetzt gesetzlich definiert:

führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt

Gesellschaftliche Ächtung von Anscheinswaffen

In der WaffVwV wurde aus der amtlichen Begründung[1] zum Gesetz zitiert. Anscheinswaffen, also Spielzeug, ist sozial zu ächten:

§ 42a erweitert das Führensverbot für Anscheinswaffen. Deren Transport ist nur noch in einem verschlossenen Behältnis (z. B. in einer eingeschweißten Verpackung oder in einer mit Schloss verriegelten Tasche) vom Erwerbsort zu oder zwischen befriedetem Besitztum möglich. Auf diese Weise sollen für den Transport von Anscheinswaffen hohe Hürden aufgebaut werden. Inhaber von Anscheinswaffen sollen es wesentlich schwerer haben, diese außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums zu benutzen. Die hohe Hürde für den Transport von Anscheinswaffen ist ein Beitrag zu ihrer gesellschaftlichen Ächtung.

Spielzeughandgranaten müssen nicht in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden und dürfen auch in der Öffentlichkeit geführt werden. Wer das macht, riskiert ebenfalls „Schlimmes“, muß aber nicht mit einem Bußgeld rechnen. Mal sehen, wann der Gesetzgeber nachbessert. Man muß den Damen und Herren schnellstens klarmachen, daß auch dieses Atrappen gesellschaftlich zu ächten sind.

Im übrigen ist der Anwendungsbereich des § 42a WaffG noch wesentlich größer. Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12cm dürfen auch nicht geführt werden.

  1. [1]vgl. BTDrS 16/8224, seite 17
Photo Pistole der Marke Walther

Bar jeder Vernunft

Kuenast

Nicht einfach nur eine Politikerin. Sie ist Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages.

Ich mache Ihnen einen Vorschlag: Sie bekommen eine Paintball-Waffe und einen Abstand von 20 Metern zu mir. Ich bekomme ein Gummimesser und eine Gesichtsmaske. Sie werden aufgrund der Verletzungen durch das Gummimesser ein paar Wochen nicht im Fernsehen auftreten wollen und ich brauche keine Reinigung für meine Kleidung.

Selbstverständlich ist das nur Ihr mangelndes Training!

Ich schätze mal, daß auch der bestausgebildete Schütze eines beliebig von Ihnen ausgewählten SEK oder MEK kaum eine bessere Chance als 80-90% hat.

Haben Sie eigentlich noch nie mit den Frauen und Männern der SEKs gesprochen? Oder hören Sie nicht zu?

Frau Künast, ich will Ihnen noch ein Geheimnis verraten: Was Sie bei Arni-Filmen gesehen haben, ist nicht die Realität.

Jedem Anfänger in der Gerichtsmedizin ist bekannt, daß es am Menschen keine Treffer-Stelle gibt, die zur sofortigen Angriffsunfähigkeit führt und nicht potentiell tödlich ist.

Und die Schutzausrüstung der Polizisten – auch die allerbeste – ist eine relative Sicherheit. Tote Polizeibeamte sind der schreckliche Beweis. Und die Hinterbliebenen und Kolleginnen und Kollegen müssen sich von Ihnen, die es besser wissen sollte, solchen Irrsinn „anhören“.

Um das klarzustellen: Selbstverständlich ist in unserem Rechtsstaat jeder unnatürliche Todesfall zu untersuchen. Im Rahmen der Untersuchungen muß auch geklärt werden, ob die Schußabgabe rechtmäßig erfolgte und ggf. ein schuldhaftes Verhalten vorgelegen hat.

In unserem Rechtsstaat darf ich aber auch so dumme Fragen stellen wie Sie: Warum sitzen Sie im Deutschen Bundestag?

Die Antwort hat mir gerade einer meiner Jungs gegeben: „Weil sie gewählt wurde. In einer Demokratie entscheiden Stimmenmehrheiten, nicht Qualifikation.“ Womit wir beim Thema Türkei währen sind. Aber das ist ein ganz anderes Thema

BREXIT and me

EU_Parlament
Die herrschende Klasse scheint von kollektiver Paralyse betroffen.

Werden die Karten neu gemischt? Betrifft mich das? In den Medien wie immer kaum Fakten und davon ein erheblicher Teil falsch.

Diese Meldung ist symptomatisch für die heutige Zeit und nährt den Widerwillen breiter Bevölkerungskreise gegen unsere Politiker:

Der Finanzminister und Camerons engster Vertrauter – der lange Zeit als dessen gesetzter Kronprinz galt – hat sich seit dem Referendum nur per Twitter bemerkbar gemacht. Seine längste Stellungnahme an die Briten am Samstag bestand darin, der Ministerin für Entwicklungshilfe zu ihrem Coming-out als Lesbe zu gratulieren.
Quelle: Die WELT 27.06.2016

Hurra

Unsere Politiker, ob Damen oder Herren oder Transgender oder was auch immer, müssen lernen, daß viele Menschen – nicht Bürger – sich nicht mehr repräsentiert fühlen. Sie sind es satt, von Ideologen zur Durchsetzung ihrer queeren Vorstellungen mißbraucht zu werden. Jeder Idiot sieht in seinem Land Mißstände und stellt fest, daß die Politik sich aus Rücksicht auf Randgruppen dieser Themen nicht annimmt. In Deutschland eine Große Koalition, die die Chance auf Umsetzung unbeliebter aber notwendiger Maßnahmen verschenkt und stattdessen Geschenke zu Lasten der künftigen Leistungsträger breit streut. Partikularinteressen stehen vor Gemeininteressen. Das Gemeinwohl auf dem Opfertisch der Minderheiten.

Wer in diesem Land am lautesten schreit, findet das meiste Gehör. Weite Bevölkerungkreise nehmen das hin. Nicht klaglos, aber sie agieren bisher nicht. Schlimmstenfalls wählen sie Parteien, deren Spitzenkandidaten sie niemals zu sich nach Hause einladen würden.

Es ist an der Zeit, daß wir unseren EU-Parlamentariern mitteilen, daß wir ihnen zusehen und zuhören und sehr genau registrieren, ob sie unsere Sorgen und Nöte wahrnehmen. Ich bin nicht mehr bereit hinzunehmen, daß die EU verbietet, diejenigen Bananen einzuführen, die mir schmecken. Ich will keine grünen Bananen und karibische Bananen, kürzer als 14cm, schmecken mir besser.

Dies ist ein Waffenrechts-Blog. Alle Menschen, die beruflich oder privat mit Waffen zu tun haben, sind von den abstrusen europäischen Ideen zur Änderung des Waffenrechts betroffen. Selbstverständlich muß der Zugang zu und der Umgang mit Waffen gesetzlich geregelt sein. Aber bitte nach vernunftbegründeten Kriterien und nicht nach den Vorgaben der Ideologen. Die Waffenlobby – nein das ist nichts Böses! – hat einen Anspruch darauf gehört zu werden und eine Auseinandersetzung mit ihren Argumenten zu erleben.

Eine EU-Bürokratie, die dem nicht gerecht wird, schafft sich selbst ab.

Schreiben Sie Ihrem Abgeordneten und berichten von Ihren Sorgen und warum Sie die beabsichtigten Regelungen für sinnwidrig halten.

Eine kurzgefaßte Argumentationshilfe des DWJ-Chefredakteurs Walter Schulz finden Sie: Hier!

Ziemlich ausführlich der Aufruf der German Rifle Association: Hier!

Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung aufgrund von Fakten und teilen Sie diese Ihrem Abgeordneten mit. Und bilden Sie sich Ihre eigene Meinung über die Antwort Ihres Abgeordneten.

Unterstellen wir doch mal, der Abgeordnete ist ein Vollidiot. Unterstellen wir weiter, daß Sie dem Abgeordneten schreiben, was für ein unsinniger Aufwand und wie entwürdigend es für Sie ist, alle paar Jahre einen medizinischen Test ablegen zu müssen, ob Sie noch ganz gaga sind. Sie fragen, was denn konkret der Gegenstand des Tests sein soll und welchen Sicherheitsgewinn das erbringen soll.

Und nun unterstellen wir weiter, daß der Abgeordnete Ihnen überhaupt antwortet und mitteilt, daß im Interesse der Sicherheit aller, ein solcher Test notwendig ist.

Wetten, das passiert?

Erzählen Sie es Ihren Freunden und Nachbarn und vergessen Sie nicht, den Namen und die Parteizugehörigkeit des Abgeordneten herauszustellen.

Ein wenig mehr Lektüre? Aber gerne doch:

Halbautomaten – Ein Lichtblick?

Der Deutsche Jagdverband teilt in seiner Pressemitteilung v. 13.05.2016 mit, daß der Staatssekretär des Bundeslandwirtschaftsministeriums, Dr. Robert Kloos, die Länder darüber informierte,

für halbautomatische Jagdwaffen „im Rahmen einer Änderung des Bundesjagdgesetzes eine gesetzliche Regelung der bisherigen Verwaltungspraxis unverzüglich herbeizuführen.“ Das Bundesministerium des Innern habe hierzu seine Unterstützung zugesagt.

In der Mitteilung hat mich ein Zitat des Präsidenten des DJV rhetorisch begeistert

Jäger müssen bundesweit einheitliche Voraussetzungen vorfinden. Es ist dringend an der Zeit, die Stilblüten des Föderalismus wissensbasiert auszumerzen.

ceterum censeo