WebLog der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner – Rechtsanwälte.

Deutsches Waffenrecht

Rechtsanwalt Andreas Jede ist Ihr Experte im deutschen Waffenrecht. Deutschlandweit mit Sitz in Berlin! Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne per eMail an Anwalt@DrSchmitz.de oder telephonisch (030) 329 00 4-0 zur Verfügung.

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Referentenentwurf Verschärfung Waffengesetz

Wir haben den Referentenentwurf zur Verschärfung des Waffengesetzes 2023 für Sie bereitgestellt und eine erste vorläufige Zusammenstellung der Änderungen aufgelistet. Es ist unglaublich – aber lesen Sie selbst!

Verfassungsschutz und Waffenbehörden

Die weitreichenden Überwachungsbefugnisse der Verfassungsschutzbehörden können verfassungsrechtlich nur gerechtfertigt werden, wenn die aus der Überwachung gewonnenen Informationen nicht ohne Weiteres an andere Behörden mit operativen Anschlussbefugnissen übermittelt werden dürfen („informationelles Trennungsprinzip“). Was die Schlapphüte ermitteln darf nicht 1:1 an die Waffenbehörden weitergeleitet werden.

Berühmtes Bild Goethes. Ob über ihn wohl eine Regelanfrage eingeholt worden wäre?

Erneute Verschärfung Waffenrecht

Ein Putsch war geplant, die Akteure sitzen in Untersuchungshaft und Nancy Faeser fordert eine Verschärfung des Waffenrechts. Die dabei an den Tag gelegte Inkompetenz läßt schaudern.

Empfehlungen DJRT 2022

Empfehlungen des Deutschen Jagdrechtstages 2022   I. Bundesjagdgesetz In § 1 BJagdG sind die wesentlichen Rechtsgrundsätze des deutschen Jagdrechts manifestiert, die unmittelbar auf der Verfassung fußen, nämlich das Eigentum (Art. 14 GG), Tier- und Artenschutz (Art. 20a GG). Diese können auch durch Ländergesetzgebung nicht ausgehöhlt werden. Der Deutsche Jagdrechtstag e.V. weist aus aktuellem Anlass darauf […]

Alkohol und Waffen

Jedem Jäger und Sportschützen ist mittlerweile klar, daß Waffengebrauch und Alkohol nicht zusammenpassen. Nun geht es weiter. Wer mit einer Blutalkoholkonzentration > 1,6 ‰ angetroffen wird, steht im Verdacht alkoholkrank zu sein und muß befürchten, daß seine persönliche Eignung im Sinne des WaffG in Zweifel gezogen wird: Verlust der Erlaubnisse