WebLog der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner – Rechtsanwälte.
Deutsches Waffenrecht
Rechtsanwalt Andreas Jede ist Ihr Experte im deutschen Waffenrecht. Deutschlandweit mit Sitz in Berlin! Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne per eMail an Anwalt@DrSchmitz.de oder telephonisch (030) 329 00 4-0 zur Verfügung.
Schauen Sie öfter vorbei oder abonnieren Sie den RSS-Feed, der Sie laufend über die hier neu eingestellten Berichte informiert. Wir haben auch einen Newsletter, der Sie über neue Beiträge informiert.
Widerruf und Rücknahme WBK
Was ist der Unterschied zwischen Rücknahme und Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis? Der Jagdschein wird für ungültig erklärt und eingezogen? Welche Anträge können im vorläufigen Rechtsschutz vor Gericht gestellt werden? Antworten gibt der Beitrag.
Schießerlaubnis zum Töten eigener Freilandrinder
Ein Landwirt hat einen Anspruch auf Erteilung einer Schießerlaubnis zum Töten seiner Freilandrinder für Zwecke der Vermarktung des Fleisches. Tierschutz- und lebensmittelrechtliche Regelungen stehen dem nicht entgegen.
Magazine und Waffenschrank
Der Gesetzgeber hat viele Magazine zu verbotenen Waffen gemacht. Wenn man Pech hat, verwandelt sich ein erlaubtes Magazin unversehens zu einem verbotenen Magazin. Wie müssen Magazine aufbewahrt werden?
Wohlverhaltensfristen im Waffengesetz
Im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit – § 5 WaffG – spielen die sogenannten Wohlverhaltensfristen eine große Rolle. Ab wann wird dem Bürger ein Fehlverhalten nicht mehr vorgeworfen? Bisher gelten Fristen von 5 und 10 Jahren. Nancy Faeser will die Fristen pauschal um 5 Jahre verlängern. Sicherlich unverhältnismäßig.
Steuergeheimnis und Waffengesetz
Und wieder soll das Steuergeheimnis beschnitten werden. Die Finanzämter müssen nach Nancy Faesers Vorstellungen den Waffenbehörden die Anhaltspunkte melden, die gegen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit oder für psychische Erkrankungen sprechen.