WebLog der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner – Rechtsanwälte.

Deutsches Waffenrecht

Rechtsanwalt Andreas Jede ist Ihr Experte im deutschen Waffenrecht. Deutschlandweit mit Sitz in Berlin! Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne per eMail an Anwalt@DrSchmitz.de oder telephonisch (030) 329 00 4-0 zur Verfügung.

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Schlagring

Verbotene Waffen – Stahlruten, Totschläger, Schlagringe

Das Waffengesetz enthält eine lange Auflistung von verbotenen Waffen mit erheblichen Strafvorschriften. Wir werden hier in loser Folge einige dieser Waffen vorstellen. Wer beispielsweise eine Stahlrute, einen Totschläger oder einen Schlagring erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt, muß mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe […]

Migrantenschreck

Warnung: Sie könnten mehr als erschreckt werden, vielleicht den Knast von innen kennen lernen, sicherlich lernen Sie einen Staatsanwalt und einen Strafrichter kennen. Migrantenschreck ® und – die schrecken vor nichts zurück – Antifaschreck werden der Zielgruppe entsprechend beworben: Wurde Ihnen auch schon einmal Ihr Auto angezündet? Wurden Sie schon in der Fußgängerzone von ungewaschenen […]

Bild grüne Gurke

Migrantenschreck und der Schreck danach

Migrantenschreck wird zum Schrecken für die Besteller Wer eine als Migrantenschreck® oder Antifaschreck bezeichnete Waffe kauft hat bald engen Kontakt mit Staatsanwalt und Strafrichter. Eine ungarische Firma vertreibt Waffen, die Hartgummigeschosse verschießen. Mündungsenergie zwischen 80 und 125 Joule. Dafür benötigt man nach deutschem Recht eine Erwerbserlaubnis (Waffenbesitzkarte) und für das Spazierenführen einen Waffenschein. Und dann […]

Maas will Waffenrecht verschärfen

Was ich seit Jahren von Maas halte kann man auf unserer Hauspostille nachlesen: Maas Jetzt brillierte er wieder und kennt den Unterschied von Waffenbesitzkarte und Waffenschein nicht, der Herr Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Der Minister schlug eine Verschärfung des Waffenrechts vor, der noch vor Erteilung eines Waffenscheins der Verfassungsschutz angefragt werden sollte. Der […]

Waffenbehörde dreht frei

Wer denkt, daß mit der Änderung des § 19 Abs. 1 Nr. 2c BJagdG (Bundesjagdgesetz) die Querelen um die halbautomatischen Waffen für die Jagd beendet sind, muß eine Brandenburger Waffenbehörde erst noch kennenlernen. Wir berichteten bereits darüber, daß die Waffenbehörde noch drei Tage vor der klarstellenden Gesetzesänderung einen Antrag auf Eintragung in eine WBK ablehnte: […]