WebLog der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner – Rechtsanwälte.
Deutsches Waffenrecht
Rechtsanwalt Andreas Jede ist Ihr Experte im deutschen Waffenrecht. Deutschlandweit mit Sitz in Berlin! Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne per eMail an Anwalt@DrSchmitz.de oder telephonisch (030) 329 00 4-0 zur Verfügung.
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Kampf um’s Recht
Jhering hat bereits 1872 auf die Austattungsmerkmale Justitias hingewiesen: Das Schwert ohne die Wage ist die nackte Gewalt, die Wage ohne das Schwert die Ohnmacht des Rechts. Im Sinnzusammenhang lautet die Fundstelle so: Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder Rechtssatz, der da gilt, hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden […]
CS-Reizgasspray gefährliches Werkzeug im Sinne des StGB
Der Kollege Burhoff verweist auf eine Entscheidung des BGH, wonach CS-Reizgasspray ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 2 StGB (und zugleich auch von § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB) ist: Der Angeklagte hat damit bei der Tat ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 250 […]
Amnestie im Waffengesetz
Wir berichten hier unregelmäßig über Waffen, deren Besitz strafbar ist. Ohne Anwalt ist die Rückkehr in die Rechtsgemeinschaft schwierig, wer die Sachen bei der Polizei abgibt, wird sofort mit einem Strafverfahren überzogen und muß erhebliche Strafen befürchten. Nun soll wieder ein wenig Entlastung erfolgen. Nicht etwa, daß die verbotenen Waffen abgegeben werden können und so […]
Verbotene Waffen – Nun-Chakus
Das Waffengesetz enthält eine lange Auflistung von verbotenen Waffen mit erheblichen Strafvorschriften. Wir werden hier in loser Folge einige dieser Waffen vorstellen. Wer beispielsweise einen Nun-Chaku erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt, muß mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe rechnen, § 52 III Nr. […]
Änderung des Waffengesetzes noch 2017
Die Bundesregierung hat am 25. Januar 2017 den „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften“ beschlossen und will die Änderung noch vor der Sommerpause durch die Gesetzgebungsmaschinerie peitschen. Es gilt, den Koalitionsvertrag abzuarbeiten. Den Entwurf können Sie nachlesen: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften Eine erste […]