WebLog der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner – Rechtsanwälte.

Deutsches Waffenrecht

Rechtsanwalt Andreas Jede ist Ihr Experte im deutschen Waffenrecht. Deutschlandweit mit Sitz in Berlin! Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne per eMail an Anwalt@DrSchmitz.de oder telephonisch (030) 329 00 4-0 zur Verfügung.

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Regelvermutung

Das Waffengesetz bestimmt, daß im Fall der Verurteilung zu Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat die erforderliche Zuverlässigkeit im Regelfall nicht gegeben ist.

Aber keine Regel ohne Ausnahme. Wann ist ein sogenannter Ausnahmefall gegeben und vor allem: Wann nicht?

Fundstücke

Manche Schreiben sind unfreiwillig komisch.

Laserpointer

So einen Laserpointer kann man für ein paar EUR im Internet bestellen. Ein Teil dieser Geräte darf in Deutschland aber weder erworben noch besessen werden und es drohen Durchsuchungen und erhebliche Strafen.

Waffenbehörde Berlin

Wie steht es um die Berliner Waffenbehörde? Die Internetpräsenz der Waffenbehörde gibt Auskunft:   Aufgrund geänderter Öffnungszeiten sind leider längere Wartezeiten einzukalkulieren. Telefonische Erreichbarkeiten sind nur sehr eingeschränkt möglich. Das Konzept ist einfach. Man gebe weniger Leuten mehr Arbeit. So funktioniert Politik in Berlin Öffnungszeiten Mittwoch 13:00 bis 17:00 Uhr Donnerstag 9:00 bis 14:00 Uhr […]

Luftdruckwaffen

es sind eben keine Luftdruckwaffen, insbesondere Luftdruckgewehre, sondern Druckluftwaffen oder kurz Luftgewehre. Der Luftdruck würde nicht ausreichen, die Geschosse zu beschleunigen.   Wann ist denn nun der Besitz einer solchen Waffe erlaubt und wann nicht?   Trägt das Gewehr ein „F“ im Fünfeck? Dann ist es eine Freie Waffe und Erwerb und Besitz sind erlaubnisfrei. […]