WebLog der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner – Rechtsanwälte.
Deutsches Waffenrecht
Rechtsanwalt Andreas Jede ist Ihr Experte im deutschen Waffenrecht. Deutschlandweit mit Sitz in Berlin! Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne per eMail an Anwalt@DrSchmitz.de oder telephonisch (030) 329 00 4-0 zur Verfügung.
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Sachkunde im Waffenrecht
Voraussetzung der Waffenbesitzkarte ist nach § 7 WaffG unter anderem die erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung. Hier finden Sie den Fragenkatalog nebst Antworten.
Transport von Waffen
Immer wieder unter Jägern und Schützen diskutiert werden die Fragen um den richtigen Transport von Waffen auf dem Weg zum Schießplatz und zur Jagd. Hier wird an den Stammtischen viel Unsinn verbreitet. Der Beitrag bereitet die gegenwärtige Rechtslage umfangreich auf und erläutert die einzelnen Begriffe anhand des Gesetzes incl. der Gesetzesbegründung.
Waffe mit Schalldämpfer ausleihen
Hier wird erläutert, daß es für die Ausleihe einer Waffe mit Schalldämpfer eines Eintrages in der WBK bedarf. Also Finger weg davon.
Pyro Defender
Das BKA hat von Amts wegen einen Feststellungsbescheid über den Pyro Defender erlassen und bestätigt unsere schon vor Jahren geäußerte Feststellung, daß das Gerät eine den Schußwaffen gleichgestellte Waffe darstellt.
Keine Schalldämpfer für Jagdwaffen
Anders als manches Verwaltungsgericht hat das Leipziger Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß Jäger keinen Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb eines Schalldämpfers haben.