WebLog der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner – Rechtsanwälte.
Deutsches Waffenrecht
Rechtsanwalt Andreas Jede ist Ihr Experte im deutschen Waffenrecht. Deutschlandweit mit Sitz in Berlin! Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne per eMail an Anwalt@DrSchmitz.de oder telephonisch (030) 329 00 4-0 zur Verfügung.
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Kleiner Waffenschein und Straftaten
Die Bundesregierung liefert die Zahlen für Straftaten mit Schreckschußwaffen nur für die Jahre 2013 bis 2015. Weitere Zahlen können nicht benannt werden, da das Polizeiliche Informations- und Analyseverbund (PIAV) keine statistischen Auswertungen erlaubt.
Thüringen berechnet Gebühren für Austragung aus widerrufener WBK
Dem Waffenbesitzer werden die Waffenbesitzkarten gebührenpflichtig widerrufen. Für die Austragung aus den ungültigen Waffenbesitzkarten werden ihm dann auch noch Gebühren berechnet.
Nachtzieltechnik bei der Jagd
Die Bundesregierung prüft derweil, ob künftig Nachtzieltechnik bei der Jagd auf Schwarzwild gestattet werden soll. Derzeit gehen Baden-Württemberg und Bayern einen Sonderweg und erteilen den Jägern Aufträge gem. § 40 Abs. 2 WaffG. Dies ist rechtlich sehr umstritten, auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hält dies für rechtswidrig.
Wollen die meinen Intellekt beleidigen?
Studien zum Waffenbesitz gibt es viele. Nun eine Studie, die belegen will, daß strenge Waffengesetzgebung auch die Anzahl von Mord und Suizid ohne Waffen senkt.
Gesetzentwurf Messer
Bremen und Niedersachsen haben einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, nach dem das Waffengesetz verschärft werden soll. Es geht bei diesem Antrag nur um Messer. Der Beitrag diskutiert den Antrag und zeigt die Fundstellen zum Gesetzesvorhaben.