WebLog der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner – Rechtsanwälte.

Deutsches Waffenrecht

Rechtsanwalt Andreas Jede ist Ihr Experte im deutschen Waffenrecht. Deutschlandweit mit Sitz in Berlin! Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne per eMail an Anwalt@DrSchmitz.de oder telephonisch (030) 329 00 4-0 zur Verfügung.

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Im Sand liegende Sanduhr

Online-Petition 3. WaffRÄndG

Beim Deutschen Bundestag ist eine Online-Petition gegen das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz anhängig. Zeichnen Sie diese Petition, um deutlich zu machen, daß die legalen Waffenbesitzer sich gegen die Änderungsvorschläge wehren!

Tierabwehrspray oder Pfefferspray ohne Etikett

Tierabwehrspray Etikett unlesbar

Auch wenn auf der Dose das Etikett nicht mehr lesbar ist. Tierabwehrspray bleibt Tierabwehrspray. Das Pfefferspray wird nicht zur Waffe!

Daran ändern auch eigenwillige Gutachten der Polizeibehörden nichts. Die Subsumtion eines Sachverhaltes unter ein Gesetz bleibt Aufgabe der Richter und kann nicht erfolgreich auf Sachverständige delegiert werde.

Selbstbewußte Untere Jagdbehörde

Unser Rechtsstaat ist unter anderem von der Rechts- und Fachaufsicht durch die oberen Behörden, letztlich durch das Ministerium geprägt. Man kann auch sagen: Ober sticht Unter!

Eine Untere Jagdbehörde in Brandenburg, also der Landrat, behauptet hingegen, daß eine Fachaufsicht über die Aufgabenwahrnehmung nicht besteht. Die tatsächliche Rechtslage hingegen ist eine andere.

Geräteschuppen mit Werkzeug, das auch als Waffe benutzt werden kann.

Wie können Sie es wagen, Herr Ministerpräsident?

Der Bundesrat hat in seiner Anhörung zum 3. WaffRÄndG Unglaubliches geäußert und alle Jäger und sonstigen legalen Waffenbesitzer unter Generalverdacht gestellt. In einem Atemzug werden wir mit den Rechtsextremisten als Gefährder eingestuft.

Regelanfrage Verfassungsschutz – WaffG

Der Beitrag zeigt auf, daß der Bundesrat die Regelanfrage beim Verfassungsschutz einführen will. Wer eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragt oder weiter behalten möchte, wird beim Verfassungsschutz nachgefragt. Teilt der mit, daß der Bürger in einer seiner Dateien steht, wird die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit vermutet und der Bewerber erhält keine Erlaubnis.

Darüber hinaus wird er im Bundeszentralregister eingetragen. Die Eintragungen in den Dateien des Verfassungsschutzes unterliegen unterliegen praktisch nicht der gerichtlichen Überprüfung.