In der Hand halten erlaubt…
…zumindest eines mit einer im Auto festinstallierten Freisprecheinrichtung verbundenen Mobiltelefons während der Fahrt. Beachte dabei, keine zusätzliche Funktionen des Telefons zu nutzen. Das wird ja jetzt immer komplizierter…Siehe auch: Alles verboten -Hauptsache Handy. Das gesetzgeberische Glanzstück § 23 Ia StVO wurde vom OLG Stuttgart (Beschluss vom 25. April 2016 – 4 Ss 212/16 –, juris) mal […]