Justizzentrum Gera
Wird der Beschwerde nicht abgeholfen, so ist die Beschwerde sofort, spätestens vor Ablauf von drei Tagen, dem Beschwerdegericht vorzulegen. So schreibt es das Gesetz dem Richter vor – § 306 Abs. 2 StPO. Gegen einen bestenfalls als eigenwillig zu bezeichnenden Durchsuchungsbefehl haben wir am 05.10.2016 Beschwerde per Telefax eingelegt. Die Beschwerde enthielt auch diese Feststellung: […]