Waffenbehörde dreht frei
Wer denkt, daß mit der Änderung des § 19 Abs. 1 Nr. 2c BJagdG (Bundesjagdgesetz) die Querelen um die halbautomatischen Waffen für die Jagd beendet sind, muß eine Brandenburger Waffenbehörde erst noch kennenlernen. Wir berichteten bereits darüber, daß die Waffenbehörde noch drei Tage vor der klarstellenden Gesetzesänderung einen Antrag auf Eintragung in eine WBK ablehnte: […]