BRAK auf Abwegen
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) irrt Der Kollege Feske weist in seinem Beitrag Berufsrecht für Anfänger daraufhin, daß die Bundesrechtsanwaltskammer in ihrem Newsletter zum beA falsche Rechtsauskünfte erteilt: Änderungen in der Kanzleistruktur wie beispielsweise eine Auflösung sind (außer bei zugelassenen Rechtsanwaltsgesellschaften) grundsätzlich nicht meldepflichtig, Liebe Kollegen, natürlich sind derartige Änderungen der zuständigen Rechtsanwaltskammer mitzuteilen, ein Blick ins […]