Diabolos sind keine Munition
Die gemeinsame Aufbewahrung von Waffen und Munition ist in der Regel untersagt und kann auch zu einem Waffenbesitzverbot – das im Bundeszentralregister eingetragen wird – führen. Ein Verwaltungsgericht im Westen der Republik ist dabei nun besonders streng und untersagt auch die gemeinsame Aufbewahrung von Luftgewehr und Diabolos mit der Begründung, Diabolos seien Munition.
Der Beitrag zitiert Passagen des Urteils und setzt sich anhand der Gesetzestexte damit auseinander. Die Auffassung des Verwaltungsgerichtes ist unhaltbar.