Sachverständige bei der Waffenbehörde
Der Gesetzgeber hat nun entschieden, daß die Behörde das Erscheinen des Antragsteller verlangen kann. Nur in begründeten Ausnahmefällen. So, so.
Wer ein solches Schreiben bekommt, der hat seine waffenrechtlichen Erlaubnisse wahrscheinlich schon halb verloren. Was soll die Behörde vor Ort prüfen können, wofür ist der Mitarbeiter sachkundig?