48 Stunden – Der ganz normale Wahnsinn
Die Akteneinsicht gehört zur Standardtätigkeit des Anwaltes. Wir bekommen die Akten regelmäßig geschickt und schicken sie auch schnellstmöglich zurück. Die Textbausteine der Übersendungsschreiben der Behörden lassen aber manche Zweifel aufkommen.