Regierungsversagen Waffengesetz
Da hat es der Gesetzgeber extrem eilig gehabt mit der Regelanfrage beim Verfassungsschutz. Die Neuregelung ist einen Tag nach der Veröffentlichung am 20.02.2020 in Kraft getreten.
Damit sind aber die Waffen- und Jagdbehörden überfordert. Sie sind noch nicht in der Lage, die Anfragen bei den Schlapphüten zu halten. Das hat enorme Auswirkungen, insbesondere für die Jäger, deren Jagdschein am 31.03.2020 abläuft und die dann u.U. rechtswidrig im Besitz von Waffen und Munition sind.