Vollständige Unterwerfung
Das kennt man noch nicht einmal von versteckten AGBs. Die Unteres Jagdbehörde fordert in ihrem Antragsformular für die Erteilung/Verlängerung des Jagdscheines zu erklären, daß man sich mit dem „Widerruf“ des Jagdscheins einverstanden erklärt und auf die Anrufung des Verwaltungsgerichtes im Eilverfahren verzichtet.
Ja, spinnen die denn jetzt alle?