BWT 47 – Der BGH ist wieder mal schlauer als alle anderen
Das BKA hat die BWT 47 in seinen Feststellungsbescheiden nicht als Kriegswaffen bezeichnet und demzufolge konnten diverse dieser Waffen im Umlauf kommen. So mancher hat sie im Schrank und rechtmäßig in der WBK.
Der BGH hat nun festgestellt, daß sie so leicht wieder zu einem Vollautomaten umgebaut werden können, daß sie die Kriegswaffeneigenschaft nie verloren haben. Dementsprechend werden derzeit die Waffen bei den Berechtigten sichergestellt und eingezogen.