500 € im Jahr für Ehrenamtliche steuerfrei
§ 3 Nr. 26a EStG regelt, daß die Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit für bestimmte Organisationen bis zur Höhe von 500 € p.a. steuerfrei sind:
Rechtsanwalt Andreas Jede ist vorwiegend im (Steuer-) Strafrecht und Waffenrecht tätig und ist geschäftsführender Gesellschafter der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner in Berlin.
§ 3 Nr. 26a EStG regelt, daß die Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit für bestimmte Organisationen bis zur Höhe von 500 € p.a. steuerfrei sind:
Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 21.01.2009 – VIII ZR 107/08 – die Entscheidung des Amtsgericht Charlottenburg und Landgerichts Berlin aufrecht erhalten, wonach die rechtzeitige Absendung einer Betriebskostenabrechnung nicht zur Wahrung der in § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB geregelten Abrechnungsfrist
Ich habe ein paar Vollmachten verlinkt. Der Artikel heißt Vollmachten. Als Kategorie habe ich nur „Dokumente“ angegeben. Ergebnis ist, daß man den Artikel links unter „Dokumentenvorlage“ findet – aber nicht unter den allgemein gelisteten Beiträgen (da muß immer die Kategorie „Allgemein“ angeklickt werden). Falls jemand die Dateien nicht hochladen kann oder nicht weiß, wie es […]
Die Vollmachten sind zentral hinterlegt auf o:Allgemeines/Vollmachten und werden nur dort aktualisiert. Als da wären: Außergerichtliche Vollmacht für die Vertretung in Zivilsachen ZPO-Vollmacht für die Vertretung im Prozeß Rote Akten Vollmacht Arbeitsgericht Vollmacht in Ehesachen Fragebogen für Anspruchsteller in Verkehrsunfallsachen Vertrag Akten-Scan Schweigepflichtsentbindungserklärung
Auf der traditionellen Weihnachtsfeier der Kanzlei überraschte uns Fr. Genentz mit einem selbst gemalten Bild, das wir gerne als Weihnachtsgruß in die Welt senden: Warten auf die Wahrheit Die Mitarbeiter der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schmitz & Partner wünschen Ihnen gesegnete Weihnachten.
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