Einträge von Andreas Jede

Formulare, Formulare

Das 3. WaffRÄndG ist seit geraumer Zeit in Kraft. Die Waffenbehörden nutzen auf ihren Webseiten – sofern überhaupt mit einem Internet-Auftritt versehen – regelmäßig noch die alten Formulare für die Anzeigen des Erwerbs oder Überlassens von Waffen. § 37f WaffG fordert diverse neue Angaben. Unter anderem die Angabe des Geschlechts. Da sieht das Personenstandsgesetz mittlerweile ja mehr eine Alternative zu weiblich vor.

Verbotene Magazine im Waffenrecht

Seit dem 01.09.2020 sind Magazine für Zentralfeuermunition verboten, sofern sie bei Langwaffen mehr als 10 Schuss oder bei Kurzwaffen mehr als 20 Schuss aufnehmen können. Gleiches gilt für Magazingehäuse, sowie für halbautomatische Schusswaffen mit festem Magazin.
Innerhalb eines Jahres können Besitzer diese Magazine anzeigen bzw. eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um ihren Besitz zu erhalten.
Der Beitrag stellt das Thema ausführlich unter Zitierung der Vorschriften (mit Link zu Gesetzestext) dar.

Zwille und der Ärger danach

Das ist einer der Fälle, wo einem der staatsbürgerliche Hut hochgeht. Von Anfang an läuft alles bei den staatlichen Verfolgungsbehörden falsch. Und wenn es dann nicht mehr anders geht versucht man es mit billiger Trickserei. Pfui, Teufel!

Geständnis

Ab und zu bekomme ich Akten auf den Tisch, in denen zuvor ein anderer Rechtsanwalt tätig war. Insbesondere Zivilrechtler verfahren wohl nach der Devise: Das bißchen Strafrecht mache ich auch noch. Schon bei der Meldung zum Verfahren machen sie dann die ersten u.U. schwerwiegenden Fehler. Und wenn man das Waffenrecht nicht kennt aber Erklärungen abgibt, kann das ins Auge gehen.

AfD-Mitglieder waffenrechtlich zuverlässig?

Dies ist eine sehr sehr lange Auseinandersetzung mit der Frage, ob Mitglieder der Alternative für Deutschland (AfD) der Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit unterliegen. Dazu untersucht der Beitrag die Rechtsänderung im Bereich der Zuverlässigkeit durch das 3. WaffRÄndG unter Hinzuziehung der Entstehungsgeschichte der Regelung (BT-Drs.)
Wesentliche Bedeutung kommt dabei dem Parteienprivileg zu, wonach u.a. die Feststellung der Verfassungswidrigkeit ausschließlich dem Bundesverfassungsgericht zukommt. Über (kontroverse) Kommentare würde ich mich sehr freuen!