Jobcenter müssen private Krankenversicherung zahlen
Das Sozialgericht in Düsseldorf hat in zwei Fällen (nicht rechtskräftig) entschieden: Jobcenter müssen die Kosten für die private Krankenversicherung von Hartz-IV-Empfängern vollständig übernehmen. .. Die Kläger waren im günstigsten Tarif privat versichert, ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung war nicht möglich. Die Jobcenter (Argen) in Düsseldorf und im Kreis Viersen wollten nur einen Zuschuss in […]