Wer liest denn das Amtsblatt?
Natürlich der Kollege Franke! In seinen Lichtenrader Notizen weist er denn auch auf die neue Gemeinsame Allgemeine Verfügung zur Umsetzung des § 31a BtMG vom 20. Mai 2010 (ABl. für Berlin Nr. 23 vom 11.06.2010) Es geht um die Regeleinstellung (10 Gramm) und Kann-Einstellung (15 Gramm) bei Besitz von Cannabisharz oder Marihuana in Berlin. Der […]