Wenn Rechtsanwalt draufsteht ist nicht immer Rechtsanwalt drin
Es war einmal. Es war einmal eine Zeit, da mußte man das Abitur ablegen, mindestens 8 Semester Jurisprudenz studieren, das erste Staatsexamen ablegen, mehre Jahre die Referendarzeit absolvieren und sich dem zweiten, großen, Staatsexamen stellen. Das bestandene zweite Staatsexamen befähigt zum Richteramt. Die Befähigung zum Richteramt war lange Jahre Voraussetzung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. […]