Einträge von Andreas Jede

Wenn Rechtsanwalt draufsteht ist nicht immer Rechtsanwalt drin

Es war einmal. Es war einmal eine Zeit, da mußte man das Abitur ablegen, mindestens 8 Semester Jurisprudenz studieren, das erste Staatsexamen ablegen, mehre Jahre die Referendarzeit absolvieren und sich dem zweiten, großen, Staatsexamen stellen. Das bestandene zweite Staatsexamen befähigt zum Richteramt. Die Befähigung zum Richteramt war lange Jahre Voraussetzung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. […]

Prantl, Prantl,

so jeht et nich! Auch Sie kommentieren die Gäfgen-Entscheidung in gewohnter Art und Weise: „Falsche Genugtuung für den Kindermörder“ Unter anderem mit dem Argument: Die Missbilligung der Folterdrohung gegen ihn ist nämlich rechtlich und auch für Gäfgen ausreichend schon anderweit zum Ausdruck gekommen: Erstens sind im Daschner-Prozess zwei der Ermittler schuldig gesprochen und bestraft worden. […]

Damoklesschwert über dem Rechtsstaat

Es war zu erwarten, dass die Masse toben würde, wenn dem Entführer und Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler eine Entschädigung für die ihm angedrohte Folter zugesprochen wird. Wenn man sich heute aber die Kommentare der Menschen, beispielsweise zum entsprechenden Artikel der FAZ , anschaut, dann hat man allen Grund daran zu zweifeln, dass die […]

„… wie das Gesetz es befahl?“

Warum der Staat in der Liechtensteiner Steueraffäre rechtswidrig gehandelt hat– eine Erklärung für Nicht-Juristen. Recht und Rechtsgefühl liegen oft weit auseinander. Das gilt für die unbeteiligte Bevölkerung, der man es vielleicht nachsehen will, aber leider auch– und immer öfter, wie es scheint– für die Diener des Staates, dessen erste Aufgabe es sein soll, das Recht […]

Jetzt reichts!

Da spielen sich Richter wieder zu Gesetzgebern auf; das Waffenrecht ist die Spielwiese der Gutmenschen geworden, die eine Verurteilung eines Kfz-Mechanikers bestätigten, der zwei Klappmesser in der Seitenablage seines Autos mitführte. Da wurde kräftig in der Werkzeugkiste des Juristen gekramt, um eine völlig unbestimmte Strafvorschrift zur Geltung zu bringen. Nach § 42a WaffG ist es […]