Einstweilige Verfügung
Es empfiehlt sich m.E. folgender Antrag: es wird beantragt im Wege der einstweiligen Verfügung, und zwar wegen besonderer Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung, gemäß§§ 935 ff., 91 ZPO anzuordnen: 1. Dem Antragsgegner bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs […]