Rechtsanwalt muß Akte filtern
In einem obiter dictum einer Entscheidung des Bundeverfassungsgerichtes lese ich, was mich als Berufsrechtler verblüfft: Der beauftragte Rechtsanwalt, durch den Akteneinsicht genommen wird, steht im Übrigen als Organ der Rechtspflege in der Pflicht, seinen Mandanten nur die Auskünfte zukommen zu lassen, die zur Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche gegen den Beschwerdeführer dringend erforderlich sind. Quelle: BVerfG – […]