Na endlich
1. § 113 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird das Wort „zwei“ durch das Wort „drei“ ersetzt. Quelle: Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches Der Bundesrat hat zugestimmt. Nun kann also derjenige, der einem Vollstreckungsbeamten Widerstand leistet, beispielsweise durch Verriegeln der Fahrzeugtür von innen (OLG Düsseldorf, NZV 1996, 458 [459]), mit drei Jahren […]