Opfer überlanger Gerichtsverfahren müssen unverzüglich reagieren
Die Falle steckt wie immer im Detail! Das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist am 04. 03.12.2011 in Kraft getreten. Schadensersatzansprüche bestehen auch für Verfahren, die am 0403.12.2011 anhängig und bereits verzögert waren. Für den Zeitraum vor dem Inkrafttreten des Gesetzes jedoch nur dann, wenn die Verzögerungsrüge unverzüglich nach dem […]