Die alltägliche Straftat 2
[singlepic id=197 w=320 h=240 float=left] Sicher, daß Sie die Rolle vom Haushaltsgeld bezahlt und die Kosten nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht haben? Für den Fall einer von Ihnen beabsichtigten Selbstanzeige dürfte der Zuschlag von 5 % auf die hinterzogene Steuer gem. des am 28.04.2011 in Kraft getretenen „Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes“ nicht relevant werden.