Ein durchschnittlich aufmerksamer Nutzer
muss demenstprechend von der Kostenpflichtigkeit ausgehen. urteilt das Landgericht Darmstadt am 23.03.2012 – 8 O 454/10 – Das Urteil fand keine Sympathisanten im Netz, ist aber endlich einmal ein landgerichtliches Urteil und bestätigt die vielen amtsgerichtlichen Entscheidungen. Das Gericht hat, wohl weil es eine entgegengesetzte Entscheidung zu Gunsten der Klägerin kannte, hilfsweise ausgeführt: Außerdem sind […]