Alkohol und Waffen
Jedem Jäger und Sportschützen ist mittlerweile klar, daß Waffengebrauch und Alkohol nicht zusammenpassen. Nun geht es weiter. Wer mit einer Blutalkoholkonzentration > 1,6 ‰ angetroffen wird, steht im Verdacht alkoholkrank zu sein und muß befürchten, daß seine persönliche Eignung im Sinne des WaffG in Zweifel gezogen wird: Verlust der Erlaubnisse