Bundesverfassungsgericht: Selbsttitulierungsrecht ist mit dem Grundgesetz unvereinbar
Nach Niedersächsischen Landesrecht haben die öffentlichrechtlichen Kreditinstitute das Recht, ihre Forderungen selbst zu titulieren, das heißt, sie haben das Recht, die Zwangsvollstreckung ihrer Forderungen aufgrund eines von ihnen selbst gestellten Antrags zu betreiben, der einen vollstreckbaren Titel ersetzt, und sie müssen nicht, wie andere, den mitunter steinigen Weg über die Gerichte gehen, um einen Titel […]