Aber das Kind will ja nicht zum Vater
…, da kann ich nichts tun, reicht als Ausrede der das Kind betreuenden Mutter jedenfalls nicht aus, wenn der Umgang mit dem Kindesvater scheitert. Das Gleiche gilt natürlich auch, nur umgekehrt, wenn der betreuende Elternteil der Vater und der umgangsberechtigte Elternteil die Mutter ist. Erst kürzlich hat dies wieder das Oberlandesgericht Saarbrücken in einer Entscheidung […]