Ja, was haben wir denn da?
Der Beitrag wurde ursprünglich am 11.10.2012 auf dem Blog Waffenrecht in Berlin veröffentlicht. Die gestern hier veröffentlichte Entscheidung des VG Stuttgart v. 13.08.2013 ist Anlaß, hier die zuvor von derselben Kammer erlassene Entscheidung erneut vorzustellen: Das Betretensrecht der Behörde und der damit verbundene Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung, Art. 13 GG, ist […]
